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Informationen zu Putz- und Haushaltshilfen im Privathaushalt
- Exkurs: Die Schattenwirtschaft im Privathaushalt
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Das Institut für Wirtschaft Köln (IW) schätzt, dass über 90 Prozent der Haushaltshilfen nicht angemeldet werden und so ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal arbeiten. Die Anmeldung wird von beiden Seiten, also Auftraggeber/Auftraggeberin und Haushaltshilfe aus verschiedenen Gründen gescheut. Nach Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 2023 nutzt jeder zehnte Haushalt in Deutschland die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe im Alltag. Besonders gefragt ist die Hilfe im Alltag in Haushalten mit einer pflegebedürftigen Person.Den 4,33 Millionen Haushalten, in denen jemand putzt oder beim Einkaufen hilft,steht gegenüber
- dass nur 287.099 Haushalte im März 2023 einen Minijobber angemeldet hatten (Statistik der Minijobzentrale)
- in Privathaushalten im Mai 2023 rund 45.800 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind (Bundesagentur für Arbeit)
- 20.000 Personen schätzungsweise als Selbstständige in Privathaushalten arbeiten
Unter der Annahme, dass die Selbständigen in durchschnittlich drei Haushalten legal und auf Rechnung putzen, ergibt sich eine Lücke von 3,94 Millionen Haushalten (90,8 Prozent) in denen schwarz gereinigt, gemäht und bei der Bewältigung des Alltags geholfen wird.
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Putz- oder Haushaltshilfen finden
- privat über Empfehlungen aus dem Freundes-, Bekannten- oder Kollegenkreis, von Nachbarn
- klassisch über einen Aushang am schwarzen Brett zum Beispiel im Supermarkt
- über Stellenanzeigen in Zeitungen, sozialen Medien, auf entsprechenden Internetportalen
- über die Suche auf entsprechenden Internetportalen wie beispielsweise die haushaltsjob-börse der Minijob-Zentrale
- über Dienstleistungs-Agenturen
Was erledigen Haushaltshilfen im Privathaushalt
Unter Haushaltshilfe versteht man eine umfassende Unterstützung im Haushalt mit umfangreichen Aufgaben der Haushaltsführung einschließlich Arbeiten wie Wäschewaschen, Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen etc. Zur Abgrenzung: Eine Reinigungskraft oder Putzfrau/-mann kümmert sich ausschließlich um die Reinigung der vereinbarten Bereiche und übernimmt keine weiteren Aufgaben.
Eine versierte Haushaltshilfe arbeitet selbständig. Trotzdem ist es wichtig, dass vorher besprochen wird, welche Aufgaben sie übernehmen soll. Der anerkannte Ausbildungsberuf in diesem Tätigkeitsfeld ist Hauswirtschafter/-in.
Wie können Privatpersonen ihre Haushaltshilfe legal beschäftigen?
- Arbeitgeber/in werden – Haushaltshilfe als geringfügig Beschäftigte (Minijob) im Privathaushalt anmelden
Wer eine Haushaltshilfe für bis zu 538 Euro (Verdienstgrenze 2024) im Monat oder nur kurzfristig beschäftigt, kann sie bequem online oder per Post bei der Minijob-Zentrale als Minijobber anmelden. Dies geschieht über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren (= Anmeldeformular). Eine Haushaltshilfe kann auch von mehreren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Allerdings darf die Summe ihrer Einkünfte die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Sonst würde es nicht um Minijobs, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber fragen, ob er noch weitere Minijobs hat.
Nach der Anmeldung berechnet die Minijob-Zentrale die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Umlagen sowie gegebenenfalls die Pauschsteuer. Die Abgaben betragen maximal 14,94 Prozent (Stand 2024). Die fälligen Beiträge werden halbjährlich im Lastschriftverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird zusätzlich der vom Arbeitnehmenden zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag abgerechnet. Deshalb behalten Sie als Arbeitgeber/in diesen Eigenanteil des Minijobbers vom Arbeitsentgelt ein.
- Arbeitgeber/in mit angestellter Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Vielleicht benötigen Sie aber auch von Anfang an eine umfangreichere Unterstützung beispielsweise eine Haushälterin, die Sie in Teil- oder Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigen. In diesem Fall haben Sie umfangreiche Arbeitgeberpflichten und können nicht von den Vorteilen des vereinfachten Haushaltsscheckverfahrens profitieren. Die Haushaltshilfe muss bei der Krankenkasse und der Unfallkasse des Landes/Gemeinde angemeldet werden, Steuern und Abgaben müssen berechnet und abgeführt werden. Außerdem ändert sich mit der Sozialversicherungspflicht die Art des Steuerabzugs.
- Beauftragung einer selbstständig tätigen Haushaltshilfe auf Rechnung
Diese Variante eignet sich gut, wenn die Haushaltshilfe nur gelegentlich und nach Bedarf kommt. Die Haushaltshilfe muss ein Gewerbe angemeldet haben, eine Steuernummer besitzen und Rechnungen ausstellen dürfen.
- Haushaltshilfen über Dienstleistungs-Agenturen
Dienstleistungsagenturen vermitteln Haushaltshilfen und Reinigungskräfte auch an Privathaushalte. Es gibt seriöse Anbieter, aber auch schwarze Schafe. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Haushaltshilfe, die bei einem dieser Unternehmen fest angestellt und versichert ist. Arbeitgeber/in sind in diesem Fall nicht Sie, sondern die Agentur. Ein Nachteil ist, dass Ihre Haushaltshilfe wechseln kann. Dafür haben Sie keine Putzpause wegen Krankheit.
Vorteile einer Anmeldung als Minijob
- Günstige Abgaben:Als Arbeitgeber zahlen Sie für einen Minijob im Privathaushalt niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich. Für kurzfristige Beschäftigungen sind diese sogar noch geringer.
- Steuervorteil:Sie können 20 Prozent der Kosten für Ihre Minijobber-Haushaltshilfe von der Einkommensteuer absetzen, maximal 510 Euro im Jahr.
- Unfallversicherung inklusive:Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. So ist ausgeschlossen, dass Sie als Arbeitgeber/in im Falle eines Unfalls Ihrer Haushaltshilfe für die Kosten aufkommen müssen.
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Erwerb von Leistungsansprüchen in der Rentenversicherung mit Arbeitgeber- und Eigenanteil; Erwerb anteiliger Rentenansprüche, wenn sich die Haushaltshilfe von der eigenen Beitragspflicht hat befreien lassen
- umfassende Absicherung wenn ein Unfall passiert durch Leistungen der Unfallversicherung.
Steuervorteile bei angestellten Haushaltshilfen und Haushaltshilfen über Agenturen
Entlohnung und Kosten
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe im Krankheits- oder Pflegefall über die Krankenkasse
- Die versicherte Person muss für den Haushalt verantwortlich sein.
- Andere Personen, die mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben, wie zum Beispiel Ehegatten oder Lebenspartner, können den Haushalt nicht übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie arbeiten gehen und tagsüber nicht zu Hause sind. Sie sind nicht verpflichtet, extra Urlaub zu nehmen.
- Die Haushaltshilfe muss ärztlich als notwendig verordnet sein.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe über private Versicherungen
"Assistance-Leistungen als Mehrwert in der Versicherung".
Wer zahlt den Schaden, wenn beim Putzen etwas kaputt geht?
- Selbstständige Haushaltshilfen haften selbst. Sie benötigen eine gewerbliche, also eine Betriebshaftpflichtversicherung, die dann für Schäden aufkommt. Die private Haftpflichtversicherung der Haushaltshilfe greift nicht, da der Schaden aus einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.
- Für Haushaltshilfen, die bei einer Agentur angestellt sind, muss deren Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Angestellten abschließen. Vergewissern Sie sich, dass dieser Versicherungsschutz besteht.
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Für eine von Ihnen angestellte oder zu Gefälligkeitsleistungen in Ihrem Haushalt (Wohnung, Haus, Garten) tätige Haushaltshilfe, die weder selbstständig noch angestellt ist, wären Sie im Schadensfall gegenüber Dritten haftbar. Hier gilt, dass Ihre private Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter dann bezahlt. Allerdings kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden im eigenen Haushalt (sogenannte Eigenschäden) auf. Hier haftet Ihre angestellte Haushaltshilfe vergleichbar einem Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Das heißt, bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nicht. Ab mittlerer Fahrlässigkeit besteht Schadenersatzpflicht in Abhängigkeit des Verschuldens. Eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche wäre dann nur zivilrechtlich außerhalb einer Haftpflichtversicherungslösung möglich.
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