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Informationen zu Putz- und Haushaltshilfen im Privathaushalt
Dresden, 25. Januar 2024; aktualisiert: 9. August 2024 | (ks)
Es gibt viele Gründe, eine Putz- oder Haushaltshilfe dauerhaft oder gelegentlich in Anspruch zu nehmen. Denn ein gepflegter, sauberer Haushalt, ob in der Wohnung oder im Haus, kostet Zeit und Mühe. Wer berufsbedingt wenig Zeit hat oder unter krankheits- beziehungsweise altersbedingten Einschränkungen leidet, kann die anfallenden Arbeiten nicht allein bewältigen. Es soll zudem Putzmuffel geben, die gar nicht putzen können oder wollen. Welche Informationen benötigen Privatpersonen zu diesem Thema?
- Exkurs: Die Schattenwirtschaft im Privathaushalt
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Das Institut für Wirtschaft Köln (IW) schätzt, dass über 90 Prozent der Haushaltshilfen nicht angemeldet werden und so ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz illegal arbeiten. Die Anmeldung wird von beiden Seiten, also Auftraggeber/Auftraggeberin und Haushaltshilfe aus verschiedenen Gründen gescheut. Nach Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) von 2023 nutzt jeder zehnte Haushalt in Deutschland die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe im Alltag. Besonders gefragt ist die Hilfe im Alltag in Haushalten mit einer pflegebedürftigen Person.Den 4,33 Millionen Haushalten, in denen jemand putzt oder beim Einkaufen hilft,steht gegenüber
- dass nur 287.099 Haushalte im März 2023 einen Minijobber angemeldet hatten (Statistik der Minijobzentrale)
- in Privathaushalten im Mai 2023 rund 45.800 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sind (Bundesagentur für Arbeit)
- 20.000 Personen schätzungsweise als Selbstständige in Privathaushalten arbeiten
Unter der Annahme, dass die Selbständigen in durchschnittlich drei Haushalten legal und auf Rechnung putzen, ergibt sich eine Lücke von 3,94 Millionen Haushalten (90,8 Prozent) in denen schwarz gereinigt, gemäht und bei der Bewältigung des Alltags geholfen wird.
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Haushaltshilfen nicht anzumelden, ist illegal. Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 geahndet werden. Es drohen außerdem Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen.
Putz- oder Haushaltshilfen finden
Eine fremde Person in den eigenen Haushalt und damit ein Stück weit in das eigene Leben zu lassen, setzt Vertrauen voraus. Das gilt auch für die zuverlässige, sach- und fachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben. Dementsprechend wird gerne von "Putzperlen" gesprochen, was durchaus Respekt und Anerkennung für den Beruf ausdrücken soll. Das gesellschaftliche Image dieser Tätigkeiten ist jedoch wenig glanzvoll.
Private Haushaltshilfen finden Sie:
- privat über Empfehlungen aus dem Freundes-, Bekannten- oder Kollegenkreis, von Nachbarn
- klassisch über einen Aushang am schwarzen Brett zum Beispiel im Supermarkt
- über Stellenanzeigen in Zeitungen, sozialen Medien, auf entsprechenden Internetportalen
- über die Suche auf entsprechenden Internetportalen wie beispielsweise die haushaltsjob-börse der Minijob-Zentrale
- über Dienstleistungs-Agenturen
Was erledigen Haushaltshilfen im Privathaushalt
Um den privaten vom gewerblichen Bereich abzugrenzen, müssen sowohl Auftraggeber/in als auch Haushaltshilfe Privatpersonen sein. Es dürfen nur haushaltsnahe Tätigkeiten wie Kochen, Putzen, Einkaufen und Gartenarbeit ausgeführt werden. Haushaltshilfen können auch bei der Betreuung von Kindern, Kranken, Alten und Pflegebedürftigen unterstützend tätig werden. Auch das Hundesitting fällt in diesen Bereich.
Unter Haushaltshilfe versteht man eine umfassende Unterstützung im Haushalt mit umfangreichen Aufgaben der Haushaltsführung einschließlich Arbeiten wie Wäschewaschen, Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen etc. Zur Abgrenzung: Eine Reinigungskraft oder Putzfrau/-mann kümmert sich ausschließlich um die Reinigung der vereinbarten Bereiche und übernimmt keine weiteren Aufgaben.
Eine versierte Haushaltshilfe arbeitet selbständig. Trotzdem ist es wichtig, dass vorher besprochen wird, welche Aufgaben sie übernehmen soll. Der anerkannte Ausbildungsberuf in diesem Tätigkeitsfeld ist Hauswirtschafter/-in.
Unter Haushaltshilfe versteht man eine umfassende Unterstützung im Haushalt mit umfangreichen Aufgaben der Haushaltsführung einschließlich Arbeiten wie Wäschewaschen, Bügeln, Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen etc. Zur Abgrenzung: Eine Reinigungskraft oder Putzfrau/-mann kümmert sich ausschließlich um die Reinigung der vereinbarten Bereiche und übernimmt keine weiteren Aufgaben.
Eine versierte Haushaltshilfe arbeitet selbständig. Trotzdem ist es wichtig, dass vorher besprochen wird, welche Aufgaben sie übernehmen soll. Der anerkannte Ausbildungsberuf in diesem Tätigkeitsfeld ist Hauswirtschafter/-in.
Wie können Privatpersonen ihre Haushaltshilfe legal beschäftigen?
- Arbeitgeber/in werden – Haushaltshilfe als geringfügig Beschäftigte (Minijob) im Privathaushalt anmelden
Wer eine Haushaltshilfe für bis zu 538 Euro (Verdienstgrenze 2024) im Monat oder nur kurzfristig beschäftigt, kann sie bequem online oder per Post bei der Minijob-Zentrale als Minijobber anmelden. Dies geschieht über das so genannte Haushaltsscheck-Verfahren (= Anmeldeformular). Eine Haushaltshilfe kann auch von mehreren Arbeitgebern bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Allerdings darf die Summe ihrer Einkünfte die Grenze von 538 Euro im Monat nicht überschreiten. Sonst würde es nicht um Minijobs, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln. Deshalb ist es wichtig, dass Sie als Arbeitgeber Ihren Minijobber fragen, ob er noch weitere Minijobs hat.
Nach der Anmeldung berechnet die Minijob-Zentrale die Pauschalbeiträge zur Sozialversicherung, die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die Umlagen sowie gegebenenfalls die Pauschsteuer. Die Abgaben betragen maximal 14,94 Prozent (Stand 2024). Die fälligen Beiträge werden halbjährlich im Lastschriftverfahren vom Konto des Arbeitgebers eingezogen. Bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird zusätzlich der vom Arbeitnehmenden zu tragende Anteil am Rentenversicherungsbeitrag abgerechnet. Deshalb behalten Sie als Arbeitgeber/in diesen Eigenanteil des Minijobbers vom Arbeitsentgelt ein.
- Arbeitgeber/in mit angestellter Haushaltshilfe als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Vielleicht benötigen Sie aber auch von Anfang an eine umfangreichere Unterstützung beispielsweise eine Haushälterin, die Sie in Teil- oder Vollzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigen. In diesem Fall haben Sie umfangreiche Arbeitgeberpflichten und können nicht von den Vorteilen des vereinfachten Haushaltsscheckverfahrens profitieren. Die Haushaltshilfe muss bei der Krankenkasse und der Unfallkasse des Landes/Gemeinde angemeldet werden, Steuern und Abgaben müssen berechnet und abgeführt werden. Außerdem ändert sich mit der Sozialversicherungspflicht die Art des Steuerabzugs.
- Beauftragung einer selbstständig tätigen Haushaltshilfe auf Rechnung
Diese Variante eignet sich gut, wenn die Haushaltshilfe nur gelegentlich und nach Bedarf kommt. Die Haushaltshilfe muss ein Gewerbe angemeldet haben, eine Steuernummer besitzen und Rechnungen ausstellen dürfen.
- Haushaltshilfen über Dienstleistungs-Agenturen
Dienstleistungsagenturen vermitteln Haushaltshilfen und Reinigungskräfte auch an Privathaushalte. Es gibt seriöse Anbieter, aber auch schwarze Schafe. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einer Haushaltshilfe, die bei einem dieser Unternehmen fest angestellt und versichert ist. Arbeitgeber/in sind in diesem Fall nicht Sie, sondern die Agentur. Ein Nachteil ist, dass Ihre Haushaltshilfe wechseln kann. Dafür haben Sie keine Putzpause wegen Krankheit.
Vorteile einer Anmeldung als Minijob
Vielleicht besteht eher Unklarheit darüber, dass gerade eine Anmeldung als Minijob für beide Seiten, Arbeitgeber/in und Arbeitnehmer/in, durchaus Vorteile hat und außerdem nicht besonders teuer ist. Neben der unkomplizierten Abwicklung sind dies laut Minijob-Zentrale:
Als Arbeitgeber/in:
- Günstige Abgaben:Als Arbeitgeber zahlen Sie für einen Minijob im Privathaushalt niedrigere Abgaben als im gewerblichen Bereich. Für kurzfristige Beschäftigungen sind diese sogar noch geringer.
- Steuervorteil:Sie können 20 Prozent der Kosten für Ihre Minijobber-Haushaltshilfe von der Einkommensteuer absetzen, maximal 510 Euro im Jahr.
- Unfallversicherung inklusive:Bei Minijobs in Privathaushalten übernimmt die Minijob-Zentrale die Anmeldung zur gesetzlichen Unfallversicherung und den Einzug der Unfallversicherungsbeiträge. So ist ausgeschlossen, dass Sie als Arbeitgeber/in im Falle eines Unfalls Ihrer Haushaltshilfe für die Kosten aufkommen müssen.
So ist Ihre Haushaltshilfe durch einen angemeldeten Minijob abgesichert:
- Anspruch auf bezahlten Urlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.
- Erwerb von Leistungsansprüchen in der Rentenversicherung mit Arbeitgeber- und Eigenanteil; Erwerb anteiliger Rentenansprüche, wenn sich die Haushaltshilfe von der eigenen Beitragspflicht hat befreien lassen
- umfassende Absicherung wenn ein Unfall passiert durch Leistungen der Unfallversicherung.
Achtung - Unfälle von nicht angemeldeten Haushaltshilfen
Die gesetzliche Unfallversicherung beziehungsweise die Unfallkasse leistet bei einem Unfall nur, wenn der Arbeitnehmer, die Arbeitnehmerin angemeldet und damit versichert ist. Ist die Haushaltshilfe jedoch nicht versichert und erleidet sie während der Arbeit oder auf dem direkten Weg zur Arbeit einen Unfall, muss der Arbeitgeber die Behandlungs- und Rehabilitationskosten übernehmen. Gegebenenfalls zahlt er auch noch Schmerzens- und Krankengeld. Die private Unfallversicherung des Arbeitgebers kommt nicht für die anfallenden Kosten auf.
"Spätestens wenn die Haushaltshilfe beim Putzen etwa von der Leiter fällt und schwer verletzt ins Krankenhaus muss, fliegt die Schwarzarbeit auf", sagt Mareike Bröcheler von der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh).
Umfangreiche Informationen rund um den Minijob im Privathaushalt inklusive der Beiträge, die Sie für Ihren Minijobber zahlen müssen, finden Sie auf den Seiten der Minijob-Zentrale.
Steuervorteile bei angestellten Haushaltshilfen und Haushaltshilfen über Agenturen
Für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Der jährliche Maximalbetrag beträgt 4.000 Euro.
Entlohnung und Kosten
Wie viel kostet eine gute Haushaltshilfe? Das ist sicherlich eine der wichtigsten Fragen bei der Suche nach Hilfe im Haushalt. Zunächst einmal gilt, dass auch Arbeitnehmer/innen im Privathaushalt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde (Stand 2024) gezahlt werden muss und nicht unterschritten werden darf. Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro entspricht einer monatlichen Arbeitszeit von 43 Stunden.
Für eine ordnungsgemäß angemeldete Reinigungskraft muss jedoch je nach Region (Stadt/Land), Berufserfahrung und Zuverlässigkeit mit Kosten zwischen ca. 14 und 29 Euro pro Stunde gerechnet werden. Nach Angaben des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) spielt auch die Bereitschaft der Haushaltshilfe, sich bei der Minijob-Zentrale anzumelden, eine Rolle für den gezahlten Lohn. Denn durch die Anmeldung kann der Privathaushalt steuerliche Vorteile nutzen.
Die monatlichen Kosten sind individuell, da sie sich neben dem vereinbarten Stundenlohn nach dem zeitlichen Arbeitsaufwand im Haushalt richten. Haushaltshilfen erledigen die Hausarbeit sicher schnell. Delegieren Sie auch aufwändige Arbeiten wie Fensterputzen oder Bügeln, steigen die Kosten.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe im Krankheits- oder Pflegefall über die Krankenkasse
Eine Haushaltshilfe kann in verschiedenen Situationen von der Kranken- oder Pflegeversicherung finanziert werden.
Ist die Notwendigkeit einer Unterstützung zu Hause zum Beispiel durch einen Krankenhaus-, Kur- oder Reha-Aufenthalt, eine schwere Erkrankung oder Beschwerden bei Schwangerschaft/Geburt bedingt, übernimmt die Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten. Das gilt auch, wenn ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, zu Hause betreut werden muss und die haushaltsführende Person aus den genannten Gründen ausfällt. In diesen Fällen gilt:
- Die versicherte Person muss für den Haushalt verantwortlich sein.
- Andere Personen, die mit dem Versicherten in einem gemeinsamen Haushalt leben, wie zum Beispiel Ehegatten oder Lebenspartner, können den Haushalt nicht übernehmen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sie arbeiten gehen und tagsüber nicht zu Hause sind. Sie sind nicht verpflichtet, extra Urlaub zu nehmen.
- Die Haushaltshilfe muss ärztlich als notwendig verordnet sein.
Personen, denen aufgrund einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit der Pflegegrad 1 zuerkannt wurde, können Hilfe im Haushalt oder andere kleine Dienstleistungen zur Erleichterung des täglichen Lebens in Anspruch nehmen.
Die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe kann über den Betreuungs- und Entlastungsbetrag finanziert werden. Dieser beträgt 125 Euro pro Monat. Der Leistungserbringer (also die Haushaltshilfe) muss nach dem jeweiligen Landesrecht von der Pflegekasse anerkannt sein.
Die Finanzierung einer Haushaltshilfe über private Versicherungen
Ein unglücklicher Sturz mit dem Fahrrad, ein Unfall beim Sport oder der entzündete Blinddarm, der plötzlich raus muss. Einkaufen, Wäsche waschen oder kochen – was sonst leicht fällt, wird schnell zum unüberwindbaren Hindernis. Ist man vorübergehend auf Hilfe angewiesen, können Assistance-Versicherungen (sofern man eine abgeschlossen hat) im Rahmen vertraglich festgelegter Grenzen unter anderem die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Das Assistance-Angebot der Sparkassen-Versicherung Sachsen heißt "Sparkassen-Sorglos-Leben". Dort werden alle Hilfsangebote durch den sogenannten "Genesungsassistenten" koordiniert. Assistance-Leistungen, das heißt Hilfsleistungen, können auch als Baustein in eine Unfallversicherung eingeschlossen werden.
Weitere Informationen zu Assistance-Leistungen im privaten Versicherungsschutz finden Sie in unserem Blogartikel
"Assistance-Leistungen als Mehrwert in der Versicherung".
"Assistance-Leistungen als Mehrwert in der Versicherung".
Wer zahlt den Schaden, wenn beim Putzen etwas kaputt geht?
Trotz aller Vorsicht kann im Haushalt beim Putzen schon mal etwas zu Bruch gehen. Wenn Ihrer Haushaltshilfe eine teure Skulptur aus der Hand fällt, ist der Schaden groß. Welche Versicherung springt ein?
- Selbstständige Haushaltshilfen haften selbst. Sie benötigen eine gewerbliche, also eine Betriebshaftpflichtversicherung, die dann für Schäden aufkommt. Die private Haftpflichtversicherung der Haushaltshilfe greift nicht, da der Schaden aus einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist.
- Für Haushaltshilfen, die bei einer Agentur angestellt sind, muss deren Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung für seine Angestellten abschließen. Vergewissern Sie sich, dass dieser Versicherungsschutz besteht.
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Für eine von Ihnen angestellte oder zu Gefälligkeitsleistungen in Ihrem Haushalt (Wohnung, Haus, Garten) tätige Haushaltshilfe, die weder selbstständig noch angestellt ist, wären Sie im Schadensfall gegenüber Dritten haftbar. Hier gilt, dass Ihre private Haftpflichtversicherung die Schäden Dritter dann bezahlt. Allerdings kommt die Privathaftpflicht nicht für Schäden im eigenen Haushalt (sogenannte Eigenschäden) auf. Hier haftet Ihre angestellte Haushaltshilfe vergleichbar einem Arbeitnehmer in einem Unternehmen. Das heißt, bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nicht. Ab mittlerer Fahrlässigkeit besteht Schadenersatzpflicht in Abhängigkeit des Verschuldens. Eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche wäre dann nur zivilrechtlich außerhalb einer Haftpflichtversicherungslösung möglich.
Zusammengefasst: Beschäftigt der Versicherungsnehmer in seinem Haushalt Angestellte oder Gehilfen, sind Ansprüche Dritter aus dieser Tätigkeit mitversichert. Wenn also eine Haushaltshilfe ihrem Gast versehentlich Rotwein über einen edlen Stoff schüttet, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung für das ruinierte Kleidungsstück auf. Trifft das Missgeschick Ihr eigenes Kleidungsstück, dann ist das Pech.
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