Dresden, 04. Juli 2024 | (ks)
Urlaubszeit ist Reisezeit, die schönsten Wochen des Jahres. Nicht selten bringt man aus dem Ausland ein ungeliebtes Souvenir mit nach Hause. Die Rede ist nicht von einem Magen-Darm-Virus, sondern von einem Knöllchen für einen Verkehrsverstoß. Der ADAC weist darauf hin, diese nicht zu ignorieren, sondern zu bezahlen. Auch wenn es weh tut, denn für Vergehen wie zu schnelles Fahren werden in anderen Ländern zum Teil saftige Bußgelder fällig. Aus dem Land, aus dem Sinn funktioniert jedenfalls nicht. Denn Knöllchen aus mittlerweile fast allen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden.
Knöllchen-Vollstreckungsgrenze gilt ab 70 Euro-Strafe (Bagatellgrenze)
In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Ausnahme: Bußgelder aus Österreich werden bereits ab 25 Euro plus Verwaltungskosten vollstreckt. Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein ausländisches Fahrverbot ist nur im jeweiligen Land gültig und kann nicht vollstreckt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
Bußgelder können meist direkt an Ort und Stelle bezahlt werden. In diesem Fall sollten sich die Autofahrer die Zahlung unter Angabe des Verstoßes und der Höhe des Bußgeldes quittieren lassen. Oder sie werden später durch einen Bußgeldbescheid geltend gemacht. Bei der Vollstreckung von Bußgeldern sind die EU-Staaten übrigens unterschiedlich konsequent, wie der ADAC schreibt. Während beispielsweise die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, sind andere Länder zurückhaltender. Darauf sollte man sich nicht verlassen.
Gründe, warum Sie einen Bußgeldbescheid lieber zahlen sollten
- Internationale Abkommen
Wie bereits erwähnt, verhindern Amts- und Rechtshilfeabkommen zwischen den EU-Ländern, dass sich Straftäter und Verkehrssünder durch Ausreise der Bestrafung entziehen. Ein Beispiel dafür ist das Europäische Vollstreckungsabkommen.
- Mahngebühren und Zinsen
Durch das Ignorieren eines Strafzettels können zusätzliche Kosten in Form von Mahngebühren und Zinsen entstehen. Dadurch kann sich das Bußgeld erheblich erhöhen.
- Zukünftige Reisen
Unbezahlte Strafzettel können Ihre zukünftigen Reisen in das betroffene Land erschweren. Rechtskräftige Bußgelder verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier. Das Bußgeld kann im betreffenden Land selbst auch später vollstreckt werden. Zum Beispiel wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen im Zielland können säumige Zahler auffallen. Bei der Einreise könnten diese aufgefordert werden, die offene Strafe zu begleichen, und in extremen Fällen könnte ihnen die Einreise verweigert werden.
- Inkassobüros
In einigen Fällen werden unbezahlte Strafzettel an internationale Inkassobüros weitergeleitet. Diese Büros haben die Befugnis, die Strafe in Ihrem Heimatland einzutreiben, was zu zusätzlichen Unannehmlichkeiten und Kosten führen kann.