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  • Strafzettel unter Scheibenwischer Auto

    Knöllchen im Urlaub: Bezahlen oder Ignorieren?

Dresden, 04. Juli 2024 | (ks)
 
Urlaubszeit ist Reisezeit, die schönsten Wochen des Jahres. Nicht selten bringt man aus dem Ausland ein ungeliebtes Souvenir mit nach Hause. Die Rede ist nicht von einem Magen-Darm-Virus, sondern von einem Knöllchen für einen Verkehrsverstoß. Der ADAC weist darauf hin, diese nicht zu ignorieren, sondern zu bezahlen. Auch wenn es weh tut, denn für Vergehen wie zu schnelles Fahren werden in anderen Ländern zum Teil saftige Bußgelder fällig. Aus dem Land, aus dem Sinn funktioniert jedenfalls nicht. Denn Knöllchen aus mittlerweile fast allen EU-Staaten können auch in Deutschland vollstreckt werden.
 

Knöllchen-Vollstreckungsgrenze gilt ab 70 Euro-Strafe (Bagatellgrenze)

In Deutschland werden Bußgelder aus dem EU-Ausland ab einer Grenze von 70 Euro vollstreckt. Diese Grenze gilt für das Bußgeld zuzüglich der anfallenden Verwaltungskosten. Ausnahme: Bußgelder aus Österreich werden bereits ab 25 Euro plus Verwaltungskosten vollstreckt. Grundsätzlich werden nur Geldbeträge eingetrieben. Ein ausländisches Fahrverbot ist nur im jeweiligen Land gültig und kann nicht vollstreckt werden. Auch Punkte in Flensburg gibt es für Verkehrsverstöße im Ausland nicht.
 
Bußgelder können meist direkt an Ort und Stelle bezahlt werden. In diesem Fall sollten sich die Autofahrer die Zahlung unter Angabe des Verstoßes und der Höhe des Bußgeldes quittieren lassen. Oder sie werden später durch einen Bußgeldbescheid geltend gemacht. Bei der Vollstreckung von Bußgeldern sind die EU-Staaten übrigens unterschiedlich konsequent, wie der ADAC schreibt. Während beispielsweise die Niederlande Bußgelder in Deutschland grundsätzlich durch das zuständige Bundesamt für Justiz eintreiben lassen, sind andere Länder zurückhaltender. Darauf sollte man sich nicht verlassen.
 

Gründe, warum Sie einen Bußgeldbescheid lieber zahlen sollten

 
  • Internationale Abkommen
    Wie bereits erwähnt, verhindern Amts- und Rechtshilfeabkommen zwischen den EU-Ländern, dass sich Straftäter und Verkehrssünder durch Ausreise der Bestrafung entziehen. Ein Beispiel dafür ist das Europäische Vollstreckungsabkommen.
  • Mahngebühren und Zinsen
    Durch das Ignorieren eines Strafzettels können zusätzliche Kosten in Form von Mahngebühren und Zinsen entstehen. Dadurch kann sich das Bußgeld erheblich erhöhen.
  • Zukünftige Reisen
    Unbezahlte Strafzettel können Ihre zukünftigen Reisen in das betroffene Land erschweren. Rechtskräftige Bußgelder verjähren zum Beispiel in Italien erst nach fünf Jahren, in Spanien nach vier. Das Bußgeld kann im betreffenden Land selbst auch später vollstreckt werden. Zum Beispiel wenn Urlauber bei einer Verkehrskontrolle überprüft werden. Auch bei der Passkontrolle am Flughafen im Zielland können säumige Zahler auffallen. Bei der Einreise könnten diese aufgefordert werden, die offene Strafe zu begleichen, und in extremen Fällen könnte ihnen die Einreise verweigert werden.
  • Inkassobüros
    In einigen Fällen werden unbezahlte Strafzettel an internationale Inkassobüros weitergeleitet. Diese Büros haben die Befugnis, die Strafe in Ihrem Heimatland einzutreiben, was zu zusätzlichen Unannehmlichkeiten und Kosten führen kann.

Vorsicht bei privaten Inkassofirmen

Paar betrachtet ein Schriftstueck
Flattert nach dem Urlaub Post eines Inkassobüros ins Haus, wird es meistens teuer
Der ADAC warnt: Bei Schreiben von privaten Inkassofirmen ist Vorsicht geboten. Viele dieser Firmen verlangen zum Teil erhebliche Aufschläge auf die tatsächlich geschuldeten Bußgelder. Solange es sich um öffentlich-rechtliche Forderungen wie Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Parkverstöße handelt, dürfen nur Behörden Bußgelder der Polizei grenzüberschreitend eintreiben. In Deutschland müssen ausländische Behörden dafür beim Bundesamt für Justiz Vollstreckungshilfe beantragen. Ausländische Behörden versuchen jedoch häufig und seit Jahren, Bußgelder von deutschen Kraftfahrern mithilfe privater Inkasso-Unternehmen einzutreiben. Der ADAC hält das für rechtswidrig.

Nachfolgend zwei interessante Artikel zum Thema Inkassobüros:
Gut zu wissen: Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern (z.B. Großbritannien, Norwegen, Liechtenstein) können in Deutschland nicht vollstreckt werden. Aber: Für die Schweiz als nicht EU-Staat existiert der sogenannte deutsch-schweizerische Polizeivertrag. Durch diesen können Bußgelder in der Schweiz hierzulande vollstreckt werden und umgekehrt.

Wie teuer kann es werden? Bußgeldhöhen

Die Vollstreckungsgrenze für Bußgelder ist mit 70 Euro nicht zu hoch angesetzt, wenn man bedenkt, dass Bußgelder im Ausland in der Regel deutlich höher sind als in Deutschland. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Geschwindigkeitsüberschreitung
    Fahren Sie 20 km/h zu schnell kostet das in Deutschland ab 60 Euro. Zum Vergleich: Norwegen ab 620 Euro; Niederlande ab 215 Euro; Italien ab 175 Euro; Frankreich ab 135 Euro; Dänemark ab 135 Euro;

  • Falschparken
    Hierzulande müssen Sie bei einem Parkverstoß mit 10 bis 110 Euro rechnen. Zum Vergleich: Ungarn bis 330 Euro; Spanien oder Rumänien bis zu 200 Euro; Polen ab 125 Euro; Niederlande 120 Euro

  • Rotlichtverstoß
    Bei Rot noch schnell über die Ampel gefahren, das kostet in Deutschland 90 Euro. Zum Vergleich: Norwegen 850 Euro; Griechenland 700 Euro; Kroatien ab 390 Euro; Niederlande 300 Euro; Spanien ab 200 Euro

  • Handy am Steuer
    Für diesen Verstoß sind Sie in Deutschland mit 100 Euro Strafe dabei. Zum Vergleich: Dänemark 270 Euro; Italien ab 165 Euro; Frankreich ab 135 Euro; Kroatien 130 Euro
 

Strafzettel erhalten: Was tun?

Wenn Sie im Ausland einen Strafzettel erhalten haben, sollten Sie die folgenden Schritte befolgen:
 
  1. Lesen Sie den Strafzettel aufmerksam durch: Stimmt der Vorwurf? In der Regel sind die Informationen in mehreren Sprachen aufbereitet.

  2. Frist einhalten: Bezahlen Sie das Bußgeld innerhalb der gesetzten Frist, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Übrigens: Wenn Sie das Bußgeld schnell bezahlen, gewähren viele Länder zum Teil hohe Rabatte. Je nach Land und Art des Verkehrsverstoßes sind Nachlässe von bis zu 50 Prozent möglich. Besonders großzügig sind Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

  3. Belege aufbewahren: Bewahren Sie alle Belege und Kommunikationsnachweise auf, falls es später zu Missverständnissen kommen sollte.

  4. Rechtsberatung einholen: In komplexen Fällen, insbesondere bei hohen Bußgeldern oder wenn der Führerschein im Urlaubsland beschlagnahmt wurde, kann es ratsam sein, sich von einem auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt (ggf. deutschsprachiger Anwalt mit Sitz im jeweiligen EU-Land) beraten zu lassen. Bußgeldbescheide können zum Beispiel unwirksam sein, wenn wesentliche Inhalte nicht in der Sprache des Verkehrssünders vorliegen oder die Rechtsmittelbelehrung fehlt.
Unser Tipp: Eine Verkehrs-Rechtsschutz-Versicherung bietet Ihnen Schutz vom Verkehrsunfall über Bußgeldbescheide bis hin zum Kauf eines Neuwagens.

Bußgelder vermeiden und möglichst vor Ort zahlen

Frau bezahlt kontaktlos mit Kreditkarte
In anderen Ländern können andere Verkehrsregeln gelten. Daran sollte man denken, bevor man mit dem Auto ins Ausland fährt. Wer sich vor der Einreise nicht über Promillegrenzen, Geschwindigkeitsbegrenzungen oder Überholvorschriften im Ausland informiert, handelt fahrlässig und bringt sich unter Umständen einen Strafzettel als Souvenir mit.

Wer trotz aller Vorsicht und Umsicht einen Strafzettel und damit eine Geldbuße kassiert, sollte versuchen, diese möglichst an Ort und Stelle zu bezahlen. Dann entstehen keine weiteren Kosten und die Sache ist erledigt.

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