Dresden, 5. Mai 2023 | (ks)
Mobilität ist für viele Menschen ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens. Insbesondere Menschen mit Krankheiten oder Behinderungen sind oft darauf angewiesen, mit einem Kraftfahrzeug ihren Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen. So können sie leichter oder überhaupt erst am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Kosten für ein geeignetes Fahrzeug sind jedoch für viele eine finanzielle Hürde. Hier hilft die Kraftfahrzeughilfe, eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu dieser beantworten wir die wichtigsten Fragen.
Was ist die Kraftfahrzeughilfe?
Der Staat gibt Geld dazu, wenn Berechtigte
- ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen,
- für einen barrierefreien Umbau oder eine behindertengerechte Zusatzausstattung,
- oder den Führerschein machen.
Diese sogenannte Kraftfahrzeughilfe gehört zur beruflichen Rehabilitation der Rentenversicherung und der Unfallversicherung.
Wo stehen die rechtlichen Grundlagen?
Wer hat Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe?
- Behinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung dauerhaft (nicht nur vorübergehend) auf die Benutzung eines Kraftfahrzeugs angewiesen sind, um den Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen.
- Der behinderte Mensch muss selbst ein Kraftfahrzeug fahren können oder es muss gewährleistet sein, dass ein Dritter das Kraftfahrzeug für ihn fährt (zum Beispiel die Pflegeperson bei häuslicher Pflege).
- Den Zuschuss können auch Auszubildende, Studierende und Arbeitslose mit Aussicht auf einen Arbeitsplatz bekommen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe rechtliche Grundlagen) können auch behinderte Menschen unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit oder Ausbildung finanzielle Unterstützung erhalten.
Wie hoch ist die Kraftfahrzeughilfe?
Die Kosten für das Fahrzeug oder die Umbaumaßnahmen müssen prinzipiell in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen.
- Kauf eines neuen Fahrzeuges
Für ein neues Fahrzeug kann der Zuschuss maximal 22.000 Euro betragen. (Stand: 2023) Bis Mitte 2021 galt noch ein Höchstbetrag von 9500 Euro.
- Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges
Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges muss dieses noch den halben Neupreis wert sein.
In welcher Höhe der Zuschuss beim Fahrzeugkauf tatsächlich gezahlt wird, hängt vom Netto-Einkommen ab.
- Barrierefreier Umbau und Zusatzausstattung eines Fahrzeuges
Erforderliche Umbauten können beispielsweise ein Automatikgetriebe, Bremskraft-Verstärker, Lenk-Hilfe oder drehbare Sitz ein.
Der Ein- und Umbau wird unabhängig vom Einkommen bezahlt.
- Führerschein
Bis zu einem Netto-Einkommen von 1320 Euro im Monat, kann der Zuschuss so hoch sein wie die Gesamtkosten für den Führerschein.
Ansonsten ist die Höhe des Zuschusses für den Führerschein abhängig vom Netto-Einkommen.
Wo wird die Kraftfahrzeughilfe beantragt?
Die Kraftfahrzeughilfe zahlt der jeweilige Rehabilitations-Träger. In der Regel ist das die Deutsche Rentenversicherung. Welcher Reha-Träger zuständig ist, hängt von der individuellen Situation des/der Berechtigten ab. Einen Antrag an den falschen Träger zu schicken ist nicht schlimm. Dieser muss nämlich den Antrag an die richtige Stelle weiterleiten.
Zuständige Rehabilitationsträger können sein:
- die gesetzliche Rentenversicherung
- die gesetzliche Unfallversicherung
- die Arbeitsagentur
- das Sozialamt
- das Integrationssamt
- der Träger der Eingliederungshilfe
Ergänzende Hinweise dazu:
- Die Rentenversicherungsträger leisten Kraftfahrzeughilfe nur, wenn die rentenrechtlichen Voraussetzungen für Leistungen zur beruflichen Reha erfüllt sind. Das ist ab mindestens 15 Arbeitsjahren der Fall.
- Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, kann die Agentur für Arbeit bei Arbeitnehmern mit Krankheiten oder Behinderungen Kraftfahrzeughilfe leisten.
- Wenn Sie kein Einkommen oder Vermögen haben, können Sie beim Sozialamt einen Zuschuss beantragen. Der Zuschuss wird als Leistung zur sozialen Teilhabe gewährt.
- Das Integrationsamt ist bei Beamten und Selbstständigen zuständig.
Neben dem Antrag müssen entsprechende Nachweise wie zum Beispiel ärztliche Bescheinigungen oder Kostenvoranschläge eingereicht werden. Erst wenn der zuständige Reha-Träger die Zusage erteilt, sollten Sie ein Fahrzeug kaufen, umbauen lassen oder den Führerschein machen.
Erhalten Schwerbehinderte besondere Rabatte bei Fahrzeugkauf?
Ja. Menschen mit Schwerbehinderung erhalten von vielen Fahrzeugherstellern einen Rabatt beim Neuwagenkauf. Dieser wird über das Autohaus beim Fahrzeugkauf gewährt, das eine Rückvergütung erhält. Voraussetzung für den Rabatt ist meist ein Grad der Behinderung von mindestens 50. Einige Hersteller vergeben Rabatte nur, wenn im Schwerbehindertenausweis eines der Merkzeichen „G“, „aG“, „H“ oder „Bl“ steht.
Rabatt-Informationen finden Sie beispielsweise:
Gibt es in der Kfz-Versicherung Rabatte für Schwerbehinderte?
Die Kfz-Versicherung versichert das Fahrzeug, nicht den Halter. Deshalb gibt es in der
Autoversicherung keine Sonder-Tarife für Autofahrerinnen und Autofahrer mit Schwerbehinderung.
Achtung: Fahrzeugumbauten sind meldepflichtig
Die Schwerbehinderung kann jedoch für die Kfz-Versicherung relevant sein. In der
Kaskoversicherung sind – je nach Versicherer – Sonderausstattungen bis zu einem bestimmten Wert ohne Aufpreis mitversichert. Verfügt das Fahrzeug über spezielle Umbauten, wie eine Rollstuhlrampe, einen Lift, oder eine Lenkung für eine einarmige Person, bedeutet dies in der Regel eine
Wertsteigerung. Diese wäre nicht mehr gedeckt.
Geben Sie diese baulichen Veränderungen unbedingt im Versicherungsantrag an. Nur so erhalten Sie im Schadensfall die entsprechende Erstattung. Den Wert der Sonderausstattung sollten Sie bei Antragstellung durch entsprechende Belege nachweisen.
Wer kann Sie zur Kraftfahrzeughilfe beraten? Wo finden Sie weitere Informationen?
- Ihr zuständiger Rehabilitationsträger
- Beratungsstellen des Sozialverbandes VdK
- bei EUTB-Beratungsstellen (EUTBs sind Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung)
- bei Vereinen der Behinderten-Selbsthilfe zum Beispiel "Mobil mit Behinderung e.V."
- Informationen zum Antrag auf Kraftfahrzeughilfe gibt die Deutsche Rentenversicherung
- Informationen zur Kraftfahrzeughilfe für Studierende hat das Studentenwerk