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Wissenswertes rund ums Moped zum Beginn der Zweiradsaison
Dresden, 24.02.2021 | (ks)
Die Zweiradsaison für Moped, Roller und Co. startet ab 1. März mit einem grünen Versicherungskennzeichen (2022) . Gerade Mopeds erfreuen sich bei vielen jungen Leuten großer Beliebtheit, da man auf ihnen schon in sehr jungen Jahren fahren darf. Vor allem in ländlichen Regionen bedeutet das Freiheit und Mobilität. Dafür muss man auch nicht rasend schnell unterwegs sein. Ein dauerhafter Fahrspaß ist garantiert, wenn man sich regel- und gesetzeskonform im Straßenverkehr bewegt.
Was ist ein Moped?
Beim Moped (Zusammensetzung aus Motor und Pedale) handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad. Kleinkrafträder dürfen maximal über einen Hubraum von 50 ccm beziehungsweise eine Leistung von 4 kW (6 PS) verfügen und bauartbedingt nicht schneller als 45 Stundenkilometer fahren. Ausnahmen gelten für ältere Fahrzeuge, für die 50 bis 60 Stundenkilometer Maximalgeschwindigkeit zugelassen sind wie die Mopeds der Reihe Simson S50/S51.
Da das Moped bereits im jungen Alter gefahren werden darf und in der Anschaffung günstiger als ein Motorrad ist, zählt es zu den beliebten Übergangs- oder Einsteiger-Krafträdern für Jugendliche.
Kleinkrafträder, die im Prinzip Motorfahrräder sind, unterscheiden sich voneinander anhand ihrer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit.
Leichtmofa: bis 20 km/h
Mofa: bis 25 km/h
Moped: bis 45 km/h
Welchen Führerschein benötigt man für das Moped-Fahren?
Während man zum Fahren eines Mofas lediglich eine Prüfbescheinigung benötigt, muss man, um Moped fahren zu dürfen, einen Führerschein machen, mindestens den der Fahrerlaubnisklasse AM. Das ist der kleinste Führerschein für Motorräder und gilt für alle 50 ccm Kleinkrafträder, also auch für Mokicks, Mofas und Roller. Umgangssprachlich heißt er Roller- oder Mopedführerschein. Mit ihm darf man maximal 45km/h fahren.
Wichtiger Hinweis:
Wer nur die Führerscheinklasse AM besitzt, jedoch mit einer höheren Geschwindigkeit auf einem frisierten Moped erwischt wird, macht sich wegen Fahrens ohne Führerschein strafbar. Gerichte können nach § 21 Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr festsetzen. In jedem Fall gibt es zwei Punkte in Flensburg. Die Höhe der Strafe ist davon abhängig, wie oft die Polizei Delinquenten bereits mit einem getunten Kleinkraftrad erwischt hat, wie einsichtig der Fahrer ist und ob sich durch das schnellere Fahren zum Beispiel ein Unfall ereignet hat. Außerdem informiert die Polizei jedes Mal die zuständige Führerscheinstelle. Bis zum Abschluss des Verfahrens und einer möglichen Auflagenerfüllung – beispielsweise Sozialstunden ableisten – ist man für eine weitere Führerscheinprüfung gesperrt.
Wer auf einem frisierten Moped oder Roller unterwegs ist, fährt zudem ohne Betriebserlaubnis. Hier können 50 Euro Strafe fällig werden, bei einer Gefährdung der Umwelt oder der Verkehrssicherheit bis zu 90 Euro. Bei Letzterem kommt dann noch ein Punkt in Flensburg dazu. Achtung: Durch das Aufheben der Drosselung erlischt auch der Versicherungsschutz!
Dank einer Sonderregelung im Einigungsvertrag darf man aber mit der AM Führerscheinklasse die schnelleren DDR-Simson-Mopeds fahren, die mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen sind. Laut ADAC Sachsen braucht man keinen Führerschein einer höheren Klasse, falls man Besitzer einer so alten Maschine ist.
Auch beim Moped fahren gilt, der Führerschein ist stets mitzuführen. Wurde das Dokument nur vergessen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Fahren ohne Führerschein ist eine Straftat.
Ab welchem Alter darf man Moped fahren?
Üblicherweise kann man die Führerscheinklasse AM im Alter von 16 Jahren erwerben. Viele Bundesländer – auch Sachsen – haben das Alter aber auf 15 Jahre herabgesetzt. Hintergedanke war, Jugendlichen frühzeitig im ländlichen Raum mehr individuelle Bewegungsfreiheit zu ermöglichen. Mit der Ausbildung für die Klasse AM kann man in Sachsen schon im Alter von 14,5 Jahren beginnen. Pünktlich zum 15. Geburtstag kann man dann los düsen. Allerdings ist bis zum 18. Geburtstag die Einverständniserklärung von mindestens einem Erziehungsberechtigten notwendig.
Die Altersgrenze von 16 Jahren gilt in Berlin, Bremen, Hamburg und Niedersachsen. In Bayern gibt es Ausnahmeregelungen im Einzelfall.
Wichtig!
Die AM-Fahrerlaubnis gilt für 15-Jährige grundsätzlich nur dort, wo das Mindestalter herabgesetzt wurde. Wer als Sachse also in den anderen Bundesländern unter 16 Jahren ein Moped nutzt, begeht Fahren ohne Fahrerlaubnis. Beim Tatbestand "Fahren ohne Fahrerlaubnis" kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zwischen fünf und 360 Tagessätzen drohen. Hinzu kommen zwei Punkte in Flensburg. Bei Jugendlichen werden beim Fahren ohne Rollerführerschein aber meist Sozialstunden verhängt. Ergibt sich aus der Tat eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann eine Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis verhängt werden. Dann muss der Pkw-Führerschein erst einmal warten.
Darf man mit dem B-Führerschein ein Moped fahren?
Mopeds dürfen mit dem Auto- also dem B-Führerschein gefahren werden. In diesen sind die Klasse AM und L eingeschlossen. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 beziehungsweise 16 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms 'Begleitetes Fahren ab 17' alleine ein Moped fahren. Eine Begleitperson ist in diesem Fall also nicht notwendig.
Muss man beim Moped-Fahren einen Helm tragen?
Ja, das ist Pflicht. Alle Krafträder, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegen, dürfen nur mit Helm gefahren werden. Helme müssen demnach auch Mofa- und Rollerfahrer tragen. Wer ohne Helm unterwegs ist, zahlt 15 Euro Bußgeld.
Ob man auf dem Moped Schutzkleidung, zumindest bei längeren Fahrten trägt, liegt im persönlichen Ermessen. Weder für Motorradfahrer noch für Fahrer von Mopeds oder Motorrollern besteht eine Pflicht zur Schutzkleidung. Deshalb trifft sie auch ohne besondere Schutzkleidung, beispielsweise Protektoren, kein Mitverschulden an den eigenen Verletzungen bei einem Unfall.
Ist ein Versicherungsschutz notwendig?
Kleinkrafträder müssen prinzipiell nicht zugelassen werden, das heißt, man muss sie nicht bei der Zulassungsstelle anmelden. Sie benötigen keine Hauptuntersuchung und für sie wird keine Kfz-Steuer fällig.
Aber Fahrer müssen ihr Moped mit einer Haftpflicht versichern. Indem man das Versicherungskennzeichen kauft, ist das Moped versichert. Die Versicherungskennzeichen wechseln jährlich zwischen den Farben blau, grün oder schwarz.
Das Versicherungskennzeichen kann man bei der Sparkassen-Versicherung Sachsen bequem online kaufen. In der Regel ist es schon am nächsten Tag im Briefkasten. Die Haftpflicht gibt es bereits ab 39 Euro. Optional lässt sich eine Teilkasko mit abschließen. Übrigens ist der Kauf des Versicherungskennzeichens nicht an den Halter des Mopeds gebunden. Man kann es also auch als Geschenk zum Beispiel für das Enkelkind erwerben.
Wird man beim Fahren mit dem Moped ohne dieses Kennzeichen (die Farben wechseln jährlich) erwischt, drohen Sanktionen. Welche, hängt davon ab, ob das Kennzeichen nur nicht angebracht wurde oder ob überhaupt kein Versicherungsschutz besteht.
- Diese Fahrzeuge benötigen das Versicherungs-Kennzeichen:
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- Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Elektrofahrräder ("E-Bikes") mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
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Darf man auf dem Moped jemanden mitnehmen?
Ob für das jeweilige Moped-Modell eine Personenbeförderung zulässig ist, steht in der allgemeinen Betriebserlaubnis.
Sicherheit beim Moped fahren
Auch wenn man mit Moped nicht sonderlich schnell unterwegs ist, sind trotzdem eine angepasste und vorausschauende Fahrweise wichtig. Man muss damit rechnen, von Autofahrern übersehen oder im schlimmsten Fall bedrängt zu werden. Das kann man natürlich auch provozieren, wenn man an der roten Ampel rechts vorbei nach vorne drängelt.
Übrigens haben unsere österreichischen Nachbarn einen hübschen Begriff für ein geländegängiges Moped. Das ist ein "Gatschhupfer" - also ein "Schlammhüpfer".
erschienen: 24.02.2021
aktualisiert: 10.02.2022
aktualisiert: 10.02.2022
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