-
Wissenswertes rund ums Moped zum Beginn der Zweiradsaison
Dresden, 24.02.2021; aktualisiert: 26. Februar 2025 | (ks)
Mit einem grünen Versicherungskennzeichen (2025) beginnt ab 1. März die Zweiradsaison für Moped, Roller und Co. Die Zweiräder sind bei vielen Jugendlichen beliebt, da sie schon in jungen Jahren gefahren werden dürfen. Gerade in ländlichen Regionen bedeutet das für sie Freiheit und Mobilität. Dafür muss man nicht unbedingt rasant unterwegs sein. Dauerhafter Fahrspaß ist garantiert, wenn man sich regel- und gesetzeskonform im Straßenverkehr bewegt.
Was ist ein Moped?
Das Moped ist ein Kleinkraftrad im Sinne der EG-Fahrzeugklassen. Im Prinzip ist es ein Fahrrad mit Motor. Die technischen Spezifikationen sind:
- maximal 50 ccm Hubraum
- Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- maximale Leistung von 4 kW (6 PS)
Auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge fallen unter bestimmten Voraussetzungen in diese Kategorie.
Für Mopeds aus der DDR, insbesondere Simson-Modelle, gelten Sonder-Regelungen: Simson-Mopeds, die vor dem 28. Februar 1992 erstmals zugelassen wurden, dürfen weiterhin 60 km/h fahren. Sie können also auch mit dem Führerschein der Klasse AM gefahren werden.
Diese Regelung basiert auf dem Einigungsvertrag zwischen der BRD und der DDR. Sie gilt für Kleinkrafträder, die nach DDR-Recht zugelassen waren. Wichtig ist, dass diese Regelung nur für original erhaltene DDR-Mopeds gilt. Neuere Kleinkrafträder und Mopeds, die nach dem 31. Dezember 2001 in den Verkehr gebracht wurden, dürfen nur noch 45 km/h fahren.
Führerschein und Altersbeschränkungen
Für 15-Jährige mit einem deutschen Moped-Führerschein gilt die Berechtigung nur innerhalb Deutschlands. In den EU- und EWR-Staaten wird der deutsche Moped-Führerschein zwar anerkannt, allerdings erst ab 16 Jahren.
Auch auf dem Moped gilt: Der Führerschein ist stets mitzuführen. Können Sie ihn bei einer Verkehrskontrolle nicht vorzeigen, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die kann mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Darf man mit dem Führerschein der Klasse B ein Moped fahren?
Mopeds dürfen mit dem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Dieser umfasst die Klassen AM und L.
Sicherheit geht vor
Die Helmpflicht gilt auch für alle Mopedfahrer. Seit dem 1. Oktober 1985 müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 km/h einen geeigneten Schutzhelm tragen. Ein Verstoß gegen die Helmpflicht wird mit einem Bußgeld von 15 Euro geahndet. Auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht, wird das Tragen von Schutzkleidung dringend empfohlen. Sie kann bei einem Unfall schwere Verletzungen verhindern.
Versicherung und Kennzeichen

Das Moped-Kennzeichen können Sie schnell und bequem online bestellen. Es wird Ihnen ohne zusätzliche Versandkosten direkt nach Hause geschickt. Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten das Versicherungskennzeichen beantragen und den Versicherungsvertrag unterschreiben.
Wer ohne gültiges Versicherungskennzeichen fährt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Verwarnungsgeld von 40 Euro rechnen. In einem solchen Fall können aber noch weitere Sanktionen drohen. Nach § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) ist es eine Straftat, ein Fahrzeug ohne die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung in Betrieb zu nehmen. Diese kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und im Mobilitätsmagazin von bußgeldkatalog.org.
- Diese Fahrzeuge benötigen das Versicherungskennzeichen:
-
-
- Kleinkrafträder wie Roller, Mofas und Mopeds mit max. 50 Kubikzentimeter Hubraum und Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Elektrofahrräder ("E-Bikes") mit einer Tretunterstützung bei Geschwindigkeiten über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung über 6 km/h bis max. 45 km/h
- Quads und Trikes mit Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 Stundenkilometer und max. 50 Kubikzentimeter Hubraum
- E-Roller, die über eine Betriebserlaubnis verfügen und maximal 45 Stundenkilometer schnell sind.
- Motorisierte Krankenfahrstühle
- Mofas und Mopeds aus DDR-Produktion mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h, die bereits vor dem 01.03.1992 versichert waren.
-
Mopeds nicht frisieren
Das Frisieren eines Mopeds, um schneller fahren zu können, hat schwerwiegende rechtliche und sicherheitstechnische Konsequenzen:
- Das Frisieren ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld sowie Punkten im Flensburger Verkehrsregister bestraft werden.
- Es gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was eine Straftat darstellt.
- Durch technische Eingriffe, die vom Originalzustand abweichen, erlischt die Betriebserlaubnis des Mopeds.
- Bremsen und Fahrwerk sind oft nicht für höhere Geschwindigkeiten ausgelegt, was zu einem erhöhten Unfallrisiko führt.
- Das Risiko, im Straßenverkehr getötet zu werden, ist für Mofa- und Mopedfahrer ohnehin schon sechsmal höher als für Autofahrer. Durch Frisieren wird dieses Risiko noch weiter erhöht.
Die Polizei setzt bei Verkehrskontrollen mobile Prüfstände ein, um frisierte Mopeds schnell zu identifizieren. Eltern werden daher aufgefordert, die Fahrzeuge ihrer Kinder regelmäßig zu überprüfen.
Technische Aspekte und Neuerungen
Anfang 2025 trat die Euro 5+ Norm für typgenehmigten Motorräder und Mopeds in Kraft. Das bedeutet, dass nur noch Mopeds, die diesen Umweltstandard erfüllen, als Neufahrzeuge zugelassen werden können. Euro 5+ führt keine strengeren Abgas- und Lärmvorschriften ein. Allerdings werden die bestehenden Grenzwerte mit strengeren Messmethoden überprüft, die näher am realen Alltagsbetrieb der Fahrzeuge liegen. Ziel ist es, die Schadstoffemissionen im Straßenverkehr weiter zu reduzieren.
Schreiben Sie einen Kommentar
Forum
Diskutieren Sie über diesen Artikel

Noch keine Kommentare vorhanden.