Die Obliegenheit ist ein Rechtsbegriff, der in verschiedenen Rechtsarten und insbesondere im Versicherungsrecht Anwendung findet. Darunter versteht man Verhaltens-Verpflichtungen, die ein Versicherungsnehmer mit seinem Vertragspartner, dem Versicherer, eingeht.
Obliegenheiten und Sanktionen bei Verstößen sind zum einen gesetzlich vorgeschrieben, und zwar im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Daneben gibt es weitere vertragliche Obliegenheiten, die im Versicherungsvertrag benannt sind. Welche Obliegenheiten im Einzelnen ein Versicherungsnehmer zu beachten hat, richtet sich zudem nach der Art der Versicherung, insbesondere ob es sich um eine Sach- oder Personenversicherung handelt.
Auch wenn es sich um Verhaltenspflichten handelt, ist eine Obliegenheit nur eine Verhaltensnorm. Sie kann nicht erzwungen oder eingeklagt werden. (Erzwingbar und einklagbar sind nur Rechtspflichten.) Allerdings liegt es im Eigeninteresse des Versicherungsnehmers, die Obliegenheiten für seinen Versicherungsschutz zu kennen und zu beachten. Verstößt er dagegen, hat das je nach Schwere des Verstoßes, beispielsweise Fahrlässigkeit oder Arglist unterschiedliche rechtliche Konsequenzen. Im schlimmsten Fall kann er seinen Versicherungsschutz verlieren. Besonders in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung kommt es durch Unkenntnis schnell zu einer Missachtung der Obliegenheiten. Außerdem kann ein Versicherer einen Schaden schneller regulieren, wenn ein Versicherungsnehmer seinen Pflichten korrekt nachkommt.