Dresden, 23. März 2023 | (ks)
Es ist amtlich. Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern erhalten zum 1. Juli diesen Jahres 4,39 Prozent mehr Rente. In den neuen Bundesländern dürfen sich die Seniorinnen und Senioren im Ruhestand über eine Renten-Steigerung von 5,86 Prozent freuen. Das gab das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf Grundlage der nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund bekannt. Mit dieser Erhöhung wird die Ostrente ein Jahr früher an die Westrente angeglichen als gesetzlich vorgeschrieben. Ab Juli gilt ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in Ost und West. Berufstätige profitieren ebenfalls von der Rentenerhöhung. Ihre angesammelten Rentenpunkte sind mehr wert und damit ihre zukünftige Rente.
Rentensteigerung gleicht Inflation nicht aus
Die tatsächliche Rentensteigerung fällt höher aus, als noch im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung im November 2022 prognostiziert wurde. Dieser war von einer Rentenanpassung 2023 in Höhe von 3,5 Prozent (West) und 4,2 Prozent (Ost) ausgegangen. Das erfreuliche Mehr an Rente relativiert sich allerdings durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten. Die Inflationsrate in Deutschland auf Grundlage des Verbraucherpreisindex (VPI) lag im Februar bei plus 8,7 Prozent. Laut BMAS ist die Kostenlücke eine "Momentaufnahme". Die Renten sind an die Löhne gekoppelt. Sie folgen mit einjähriger Verzögerung der Entwicklung der Bruttolöhne der aktiv Versicherten. Da derzeit abgeschlossene Tarifverträge „durchaus beachtliche Lohnerhöhungen“ vorsehen, werden sich diese dann in der Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 abbilden.
Den höchsten Aufschlag auf die Renten seit Jahrzehnten gab es im Jahr 2022 mit 6,12 Prozent für Ostrenten und 5,35 Prozent für Westrenten. 2021 dagegen hatte sich die Corona-Krise auch auf die Rentenanpassung ausgewirkt. Im Osten gab es 0,72 Prozent mehr, im Westen wurde die Rente 2021 nicht erhöht. (Im Zuge der sukzessiven Rentenangleichung Ost an West lag die Rentenerhöhung im Osten immer mindestens bei 0,7 Prozent, selbst in Nullrunden.) Theoretisch hätte es eine Rentenminderung geben müssen. Praktisch ist eine Rentenkürzung gesetzlich ausgeschlossen.