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Schnee auf dem Dach - Was Hausbesitzer tun und lassen sollten
Dresden, 31.01.2019 | (hm)
Federleicht schweben Schneeflocken zur Erde. Doch es gibt kleine und große Schneeflocken, trockene und feuchte – und entsprechend unterschiedlich kann das Gewicht von frisch gefallenem Neuschnee sein. Wenn es unerwartet stark schneit und sich der Schnee auf dem Dach türmt, müssen Hausbesitzer handeln. Denn das Dach kann einstürzen oder beschädigt werden.
Was Schnee so gefährlich macht
Hausbesitzer sollten das Gewicht von Schnee keinesfalls unterschätzen. Ab einer Schneelast von 100 Kilogramm kann es für Dächer problematisch werden. Das entspricht etwa einer Schneehöhe von 30 bis 50 Zentimetern. Aber schon eine zehn Zentimeter dicke Schneeschicht kann im Extremfall, beispielsweise wenn sie Eis enthält, fast 100 Kilogramm pro Quadratmeter auf die Waage bringen.
Entscheidend ist also nicht nur, wie hoch sich der Schnee auf dem Dach türmt, sondern auch, um welche Art Schnee es sich handelt. Sein Gewicht hängt vor allem vom Wassergehalt und Vereisungsgrad ab. Grob gesagt: Je dichter der Schnee, desto schwerer wird er. Neuer, eher luftiger Pulverschnee wiegt weniger als Nassschnee. Das kann man testen: Lässt sich der Schnee nicht mehr mit der flachen Hand eindrücken, wird es kritisch.
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Welche Dächer besonders gefährdet sind
Je flacher das Dach, desto mehr Schnee bleibt liegen. Insbesondere Flachdächer aus Holz und sogenannte Pultdächer mit einer Neigung von weniger als fünf Prozent sind besonders gefährdet. Bei Steildächern kann der Schnee eher abrutschen und damit die Last für das Dach verringern. Trotzdem müssen auch Hausbesitzer mit steilerem Dach Schnee räumen, bevor es zu spät ist. Das gilt vor allem, wenn sich Schnee- und Tauwetter über Wochen ablösen und sich auf dem Dach Eisplatten bilden. Übrigens: Auch an die Halterung von Photovoltaik-Anlagen sollten Hausbesitzer denken, diese können bei zu viel Gewicht leicht reißen.
Dächer räumen ist gefährlich
Für das Beräumen eines Dachs ist größte Vorsicht geboten. „Das Dach am besten gar nicht betreten, die Unfallgefahr ist zu groß“, warnt Mathias Zunk, Experte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und ehrenamtlicher Feuerwehrmann. „Wenn bereits eine dicke Schneedecke darauf liegt, könnten genau das die entscheidenden paar Kilo zu viel sein, die das Dach zum Einsturz bringen.“
Experten raten daher, frühzeitig die Entwicklung der Schneelage auf dem Dach zu beobachten, um gegebenenfalls räumen zu können, bevor das Dach nicht mehr begehbar ist. Wenn es in kurzer Zeit extrem viel schneit, nützt das natürlich wenig.
Entscheidet sich der Eigentümer oder die Eigentümerin selbst zur Räumung, sollte man möglichst von der Leiter aus oder aus der Dachluke heraus mit einem Besen das Dach abfegen. Viele Dächer verfügen bereits über Anschlagpunkte, an denen eine Sicherungsleine befestigt werden kann. Hierbei sollte man beachten, dass keine Passanten am Boden von herabfallendem Schnee getroffen werden. Neben der Absturz- und Einsturzgefahr weist der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks darauf hin, dass Laien häufig ungeeignete Räumgeräte verwenden, die das Dach beschädigen können.
Auch an die Feuerwehren, das Technische Hilfswerk oder Dachdeckerbetriebe kann man sich wegen der Dachräumung wenden. Diese Hilfe kann gegebenenfalls kostenpflichtig sein. Bei extremen Schneefall stoßen jedoch auch Profis an Kapazitätsgrenzen und müssen Prioritäten setzen. Hier haben dann öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser Vorrang.
Die richtige Versicherung gegen Schneedruck
Stürzt ein Dach durch die Last des Schnees ein, zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus nur, wenn der Baustein erweiterte Naturgefahren-Versicherung eingeschlossen ist. Für Schäden im Haus, beispielsweise ruinierte Möbel, kommt die Hausratversicherung auf. Auch hier gilt: Nur, wenn Elementarschäden im Vertrag mitversichert wurden.
Naturgefahren- und Elementarversicherung sind übrigens dasselbe. Elementarschäden sind allgemein Schäden, die durch das Wirken von Naturgewalten entstehen. Zu den erweiterten Naturgewalten zählen die Überschwemmung, Hochwasser, Starkregen, Hagel, Erdbeben, Lawinen, Schneedruck oder Vulkanausbrüche. Wer in dieser Aufzählung Sturm und Hagel vermisst, ja, auch das sind auch Naturgewalten. Bei den meisten Versicherungsgesellschaften sind diese Schadenrisiken jedoch in der Wohngebäude- und Hausratversicherung eingeschlossen.
Weitere Informationen dazu finden Sie auch in unserem Blogbeitrag "Der Vollkasko-Schutz für Naturgefahren".
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