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    StVO-Novelle: Neues und Teures im Straßenverkehr

Dresden, 12.05.2020 | (ks)
 
Ende April traten die neuen Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einem verschärften Bußgeldkatalog in Kraft. Verkehrssünden wie zu schnelles Fahren, falsches und rücksichtsloses Parken oder Radfahrer gefährden, werden mit rigorosen Strafen geahndet. Hinterm Lenkrad ist damit mehr Disziplin gefragt. Andererseits sind momentan viele Menschen auf ihre Drahtesel umgestiegen, um öffentliche Verkehrsmittel zu meiden. Mit dem Wechsel der Verkehrsteilnehmer-Perspektive können sie sich nun über mehr Sicherheit freuen.
 
Denn das Bundesverkehrsministerium (BMVI) setzt insbesondere bei der Höhe der Bußgelder auf abschreckende Schmerzen im Geldbeutel und schreibt dazu: "Ziel der Maßnahmen ist die Wahrung einer effektiven Ahndung und Sanktionierung von Verkehrsverstößen und damit die Schaffung von mehr Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Die Erhöhung der Geldbußen ist dabei erforderlich, um eine ausreichende generalpräventive Abschreckungswirkung sicherzustellen."

Hier ein Überblick über einige der wichtigsten Neuerungen und die Strafen bei Verstößen:

  • Heftig nach oben gegangen: Strafen für Temposünden
  • Die Geldstrafen für kleinere Geschwindigkeitsvergehen, also ohne Punkte und Fahrverbote, haben sich verdoppelt. Beispielsweise innerorts, im Bereich von 16 bis 20 km/h, sind es nun 70 statt 35 Euro. Bei höherem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist jetzt ruck zuck die Fahrerlaubnis weg. Geschwindigkeitsüberschreitungen schon ab 21 km/h werden innerorts mit 80 Euro, einem Punkt im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg und einem Monat Fahrverbot bestraft.
     

    • Jetzt klar definiert: Mindestabstand zu Radfahrern
    • In welchem Abstand ein Auto einen Radfahrer überholen soll, wurde bisher in der StVO mit "ausreichend" definiert, und war somit Auslegungssache. Jetzt müssen Autos Radfahrer innerorts mit 1,50 m Abstand, außerorts mit zwei Metern Abstand überholen. Ein nicht ausreichender Seitenabstand kostet prinzipiell 30 Euro. Je nach betroffener Person, z. B. Kinder, und Gefährdungslage kann die Strafe auch 80 oder 100 Euro betragen. Dann kommt noch ein Punkt im FAER dazu.
       

      • Wird Leben retten: Langsames Rechtsabbiegen von Lkw
      • Rechtsabbiegende Lkw waren vor allem für Radfahrer bisher besonders gefährlich, weil sie von den Lkws übersehen wurden. Tote-Winkel-Warner, die das verhindern können, gibt es zwar. Diese müssen aber erst ab 2024 und nur bei neuen Lkws eingebaut sein. Deshalb müssen Lkw über 3,5 Tonnen jetzt innerorts beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit (11 km/h) fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. Die Strafe bei Nichtbeachtung beträgt 70 Euro und ein Punkt im FAER.
         

        • Drastische Strafen: Fehlende Rettungsgasse
        • Rettungsgassen können Leben retten, wenn es bei Unfällen auf schnelle Hilfe ankommt. Jetzt wird einem korrekten Verhalten mit empfindlichen Bußgeldern nachgeholfen. Wer keine Gasse bildet, zahlt 200 Euro Bußgeld und kassiert zwei Punkte in Flensburg. Zusätzlich muss er mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Wenn Autofahrer durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, werden bis zu 320 Euro fällig, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
           

          • Unsinn wird erheblich teurer: Auto-Posing
          • Wer mit seinem Auto sinnlos hin- und her fährt, den Motor aufheulen lässt (auch Auto-Posing genannt) und Menschen mit Lärm und Abgasen belästigt, zahlt dafür bis zu 100 Euro Bußgeld (vorher 20 Euro).
             

            • Ups: Blitzer-App
            • Nicht die Installation, sondern nur die Nutzung ist verboten. Wer eine Blitzer-App während der Fahrt nutzt, zahlt 75 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bisher bewegte sich die Nutzung in einer rechtlichen Grauzone.

Falsches Parken

Die StVO-Novelle mit den hohen Verwarn- bzw. Bußgeldern lässt sich auch als entschlossenes Manifest gegen jegliche Art der Falsch-Parkerei lesen. Schon für kleinere Sünden wie eine abgelaufene Parkuhr sind die Geldstrafen gestiegen. Rechtswidrig zu parken oder zu halten ist nun mit meist gleich 55 Euro ein teures Delikt wie folgende Beispiele zeigen:
 
  • Für Autos, die auf Geh- oder Radwegen parken, wird das Bußgeld mehr als verdoppelt. Fällig werden statt 20 Euro jetzt 55 Euro. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, sind 70 Euro fällig, mit Sachbeschädigung werden es dann 100 Euro und ein Punkt in Flensburg kommt hinzu.
  • Parken und Halten in zweiter Reihe kostet jetzt 55 Euro (bisher 20 Euro). Kommen Behinderung, Gefährdung oder gar Sachbeschädigung hinzu, kostet das Delikt dann 110 Euro und einen Punkt in Flensburg.
  • An Einmündungen und Kreuzungen von Straßen mit Radweg darf nicht mehr geparkt werden. Für eine bessere Sicht gilt ein Mindestabstand von acht Metern, gerechnet von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten. Ohne Radweg gelten fünf Meter Abstand. Strafe: ab 55 Euro - in schweren Fällen bis 100 Euro und ein Punkt.
  • Unberechtigte Parker auf Behindertenparkplätzen zahlen 55 Euro (vorher 35 Euro).
  • Neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz mit Ladestation für elektrisch betriebene Fahrzeuge kostet nun auch 55 Euro Strafe. Das ist ausschließlich E-Fahrzeugen (mit einem "E" im Kennzeichen) vorbehalten.
  • Die Geldbuße für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für Carsharing Fahrzeuge beträgt jetzt 55 Euro.
  • Rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve kostet 35 Euro (vorher 15 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, drohen 55 Euro.
  • Für das Parken im Halteverbot werden nun bis zu 25 Euro fällig (vorher 15 Euro). Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert und parkt man länger als eine Stunde kann das auch bis zu 50 Euro kosten (vorher 35 Euro).
  • Fahrrad-Schutzstreifen werden durch eine gestrichelte weiße Linie markiert, die sie vom Rest der Fahrbahn abtrennen. Autofahrer durften bisher maximal drei Minuten auf diesem Streifen stehenbleiben. Das ist jetzt verboten. Bei Nichtbeachtung droht eine Strafe von 55 Euro, in schweren Fällen sprich einer Behinderung 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.

Neues für Radler

  • Nicht nur Autofahrer, sondern auch Radler können zur Kasse gebeten werden. Wer unerlaubt auf dem Gehweg fährt, zahlt jetzt 55 Euro. Im Fall einer Gefährdung sind es schon 70 Euro.
  • Der Grünpfeil an Ampeln gilt jetzt auch für Radfahrer auf einem Radweg oder Radfahrstreifen.
  • NEU: Jetzt gibt es auch einen grünen Pfeil nur für Fahrradfahrer.
  • Es können Fahrradzonen und Radschnellwege eingerichtet werden, die entsprechend gekennzeichnet sind.
 

Neue Verkehrsschilder

Mit der Novelle wurden auch neue Straßenverkehrsschilder eingeführt. Beispielsweise ein neues Überholverbotsschild für einspurige Fahrzeuge. Mehrspurige Autos (Pkws, Lkws) dürfen in dieser Zone keine Motorräder oder Fahrräder überholen.
 
Weitere neue Verkehrsschildern finden Sie hier auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
 
(Es handelt sich hierbei nicht um einen amtlichen Text. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen. Jegliche Haftung für eventuelle Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Informationsangebotes ist ausgeschlossen.)

Zusatz-Informationen:

Exkurs zum Unterschied von Verwarnungs- und Bußgeld
    • In Paragraph 56 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist definiert, dass ein Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten verhängt wird.
    • Üblicherweise liegt ein Verwarnungsgeld zwischen 5 und 55 Euro, wohingegen ab 60 Euro von einem Bußgeld gesprochen wird.
    • Bezahlen Verkehrssünder die Verwarnung nicht, wird aus dieser üblicherweise dann ein Bußgeldbescheid.
Der derzeitige Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer sagte zur neuen StVO-Novelle: "Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter!"
Update vom 14.07.2020: Neue StVO vorerst ausgesetzt
  • Alle Bundesländer haben die neue StVO-Novelle vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die meisten Bundesländer – auch Sachsen – werden nun vorerst wieder zum alten Bußgeldkatalog zurückkehren.
    Der Grund ist nicht die Kritik an den verschärften Bußgeld- und Fahrverbotsregelungen, sondern ein juristischer Formfehler. In der StVO-Novelle ist nach allgemeiner Ansicht das sogenannte Zitiergebot des Grundgesetzes verletzt worden. Genauer: In der Eingangsformel der Verordnung wurde die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt. Rechtlich umstritten ist, welche genauen Auswirkungen das haben könnte. Nach ADAC-Auffassung führt das unvollständige Zitieren der Ermächtigungsgrundlage dazu, dass zumindest die neuen Fahrverbote nicht wirksam sind. Vermutlich wird das Bundesverkehrsministerium eine neue Regelung anstreben, die erneut der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Man kann jedoch nicht zwangsläufig davon ausgehen, dass mit der Neuregelung die umstrittenen Fahrverbotsregeln entschärft werden. Es wird eine Regelung durch das Bundesverkehrsministerium erwartet, wie mit Bußgeldbescheiden zu verfahren ist, die zwischen 28. April und Anfang Juli erteilt wurden. Hier ist die Lage zurzeit noch unklar. In Sachsen sollen laut Verkehrsminister Martin Dulig bis zur Klärung alle laufenden Verfahren ruhen.
Update vom 15.05.2020: Neue StVO soll überarbeitet werden
  • Nach dpa-Meldung vom 14.05.2020 will das Bundesverkehrsministerium die neue StVO (3 Wochen in Kraft) jetzt überarbeiten. Anlass ist massive Kritik an den restriktiven Strafen, vor allem in Bezug auf die Fahrverbote bei den Tempoverstößen von 21km/h innerorts und 26 km/h außerorts. Diese seien unverhältnismäßig und bringen vor allem Menschen, die beruflich auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, in Schwierigkeiten. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Wir freuen uns übrigens, Ihnen eine leistungsstarke Autoversicherung anbieten zu können, die sie mit flexiblen Leistungen ganz nach Ihrem Bedarf absichert und eine umfassende Sofort-Hilfe im Schadenfall rund um die Uhr gewährleistet. Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute und knöllchenfreie Fahrt.
 

Und hier unser Extra-Tipp, wenn es Streitigkeiten gibt:

Eine sinnvolle Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Verkehrsrechtschutz-Versicherung. Diese bietet Ihnen nicht nur Rechtsschutz als Autofahrer im eigenen Kfz, im Leasing- oder Leihwagen sondern auch als Fußgänger oder Radfahrer.

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