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Nach dem Tod des Ex-Partners – So bekommen Sie wieder Ihre volle Rente
Kurzer Exkurs zum Versorgungsausgleich
Diese Anwartschaften fallen in den Versorgungsausgleich
- aus der gesetzlichen Rentenversicherung (Entgeltpunkte)
- aus berufsständigen Versorgungseinrichtungen ((Ärzte, Anwälte, Architekten, Apotheker)
- aus der Beamtenversorgung
- alle Versicherungsverträge, die die zwingend in eine Rente mündet oder bei der das Rentenwahlrecht bereits unwiderruflich ausgeübt wurde
- aus der Betriebsrente (betriebliche Altersversorgung)
- Zusatzversorgung öffentlicher Dienst (Versorgungspunkte)
- Riester-Rente, Rürup-Rente (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 VersAusGlG)
Rückausgleich – Zurück zur vollen Rente
Bei unklaren Fällen Experten hinzuziehen
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