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Wildwechsel – Wie verhalte ich mich richtig?
Dresden, 14.11.2019 | (uo)
Wildunfälle können zu jeder Tages- und Jahreszeit passieren. Die Vierbeiner tauchen auch an Straßenabschnitten auf, wo kein Warnschild Achtung signalisiert. Besonders im Frühjahr und Herbst steigt die Gefahr unliebsamer Begegnungen auf der Straße. Im Herbst sind die Tiere auf der Suche nach Nahrung besonders aktiv und legen längere Strecken zurück. Einige Wildtiere sind zudem in der Paarungszeit und im Hormonrausch dösig unterwegs. Hinzu kommt, dass die zeitige Dämmerung die Sicht der Autofahrer verschlechtert. Zu wissen, wie man sich bei Wildwechsel richtig verhält, kann Leben retten.
Mensch und Tier kommen sich in ihren Lebensräumen öfter in die Quere. Autoversicherer haben 2018 rund 268.000 Wildunfälle registriert. Rechnerisch kollidiert damit alle zwei Minuten ein kaskoversicherter Pkw mit einem Wildtier.
Damit die tierische Begegnung halbwegs glimpflich ausgeht, hilft Folgendes:
- Vor allem auf Landstraßen, am Rand von Wiesen, Feldern und Wäldern langsamer und vorausschauend fahren.
- Bei Wildsichtung abblenden, kontrolliert bremsen und hupen, um die Tiere zu verscheuchen.
- Ist die Straße wieder frei, langsam und vorsichtig weiterfahren. Bei Rudeltieren ist mit Nachzüglern zu rechnen oder die Tiere laufen panisch zurück auf die Straße.
- Ist eine Kollision unvermeidlich, Lenker festhalten, Notbremsung einleiten, geradeaus fahren und keine unkontrollierten Ausweichmanöver durchführen.
Kontrollierter Aufprall statt Ausweichmanöver?
Steht ein Tier auf der Straße, ist es allzu menschlich, die Kollision verhindern zu wollen. Instinktiv – im Schreckmoment – reißt man das Lenkrad herum, um dem Hindernis auszuweichen. Ausweichmanöver sind meist unkontrolliert und risikobehaftet, vor allem bei höheren Geschwindigkeiten. Die Gefahr, in den Gegenverkehr zu geraten oder mit einem Baum zu kollidieren, ist sehr groß. Klar ist, zumindest bei kleineren Tieren ist die Kollision mit dem Tier das kleinere Übel. Menschenleben geht vor Tierleben. Bei größeren Tieren wird das differenzierter diskutiert. Bereits ein mittelgroßes Tier wie ein Hund, das durch die Windschutzscheibe fliegt, birgt für die Insassen ein erhebliches Verletzungsrisiko. Das Ausweichen kann bei großen Tieren beispielsweise Hirsche die bessere Handlungsalternative sein. Aber nur, wenn die Situation und die eigenen Nerven ein kontrolliertes Brems- und Ausweichmanöver zulassen, das nicht am Baum endet. Schwierige Entscheidung, die Autofahrer in Sekundenbruchteilen treffen müssen.
Extra-Tipp: Die StVO erlaubt ein starkes Abbremsen generell nur dann, wenn es einen zwingenden Grund gibt. Kommt es zu einem Auffahrunfall, weil man für Kleintiere wie Hase, Igel, Katze, Frosch oder Vögel eine Vollbremsung hinlegt, definiert das der Gesetzgeber als grundlose Vollbremsung. Der Bremsende wird schadenersatzpflichtig. Dazu muss man sagen, dass die Situation schon bei Katzen in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet wird. Dann entscheidet der Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände wie zum Beispiel der Verkehrssituation. Das zeigt, dass eine Verkehrsrechtsschutzversicherung eine empfehlenswerte Police ist.
Sieben Verhaltenstipps nach einem Wildunfall:
- Ruhe bewahren; Warnweste anziehen, Warnblinklicht einschalten, Unfallstelle mit Warndreieck sichern.
- Die Polizei benachrichtigen, ggf. Verletzte versorgen.
- Ein verletztes oder getötetes Tier nicht anfassen (Verletzungs- und Infektionsgefahr) – Das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters.
- Wildunfallbescheinigung vom Förster oder Jagdpächter ausstellen lassen.
- Namen und Adressen von Unfallzeugen notieren.
- Fotos vom Unfallort, vom Tier und vom Fahrzeug machen. Das ist hilfreich für eine schnelle Schadenbearbeitung.
- Den Schaden melden, bevor das Fahrzeug repariert wird.
Achtung – dabei machen Sie sich strafbar:
- Das tote Tier mitnehmen – Tatbestand der Wilderei.
- Das Tier ohne Meldung liegenlassen und weiterfahren – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Wie sind Schäden versichert?
Für Schäden am eigenen Fahrzeug zahlt bei Kollisionen mit Wild die Teilkaskoversicherung. Viele Versicherer zahlen nur bei Unfällen mit sogenanntem Haarwild. Rehe, Hirsche, Wildschweine zählen dazu. Den Begriff Haarwild definiert § 2 des Bundesjagdgesetzes. Auf der sicheren Seite ist man mit einer Autoversicherung, die bei Unfällen mit Tieren aller Art Schäden begleicht. Nur dann leistet die Teilkasko bei Zusammenstößen beispielsweise mit einem Wolf, aber auch mit Nutztieren wie Kuh oder Pferd.
Geschieht ein Unfall nicht durch die Kollision mit dem Wild, sondern durch ein Ausweichmanöver um diese zu vermeiden, wird es komplizierter. Dann muss man für die Inanspruchnahme seiner Teilkasko die Wildbegegnung beweisen können, beispielsweise durch Kameraaufzeichnungen, Wildspuren oder Zeugen.
Deshalb ist man mit einer Vollkasko auf der sicheren Seite. Diese zahlt sämtliche Schäden am Fahrzeug. Auf den Schadenfreiheitsrabatt hat ein Wildunfall keinen Einfluss!
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Beschädigungen am Eigentum Dritter auf zum Beispiel für beschädigte Leitplanken oder andere Fahrzeuge.
Extra-Tipp: Ein Jäger hat keinen Schadensersatzanspruch für das getötete oder verletzte Tier, denn Wild ist herrenlos. Er darf auch keine Gebühr für das Beseitigen des Kadavers verlangen.
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