Fahrzeugschein verloren oder gestohlen und nun?
Der Fahrzeugschein ist ein amtliches Dokument, das am besten
sicher im Portemonnaie aufbewahrt wird. Er gehört nicht dauerhaft ins Handschuhfach des Autos oder in die Halterung der Sonnenblende. Das wäre für (Auto-)Diebe ein gefundenes Fressen.
Es kann jedem passieren, dass wichtige Papiere verloren geht. Dann müssen Sie wissen, was zu tun ist:
- Bei Verdacht auf Diebstahl - Polizeimeldung:
Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, um möglichen Missbrauch zu verhindern. Sie müssen dafür nicht zwingend persönlich auf einer Polizeiwache erscheinen, sondern können das über die Onlinewache der Polizei Ihres Bundeslandes machen. Die bescheinigte Diebstahlanzeige benötigen Sie für die Ausstellung eines neuen Fahrzeugscheines.
- Zulassungsstelle informieren:
Melden Sie den Verlust umgehend der Zulassungsstelle, bei der Sie das Fahrzeug registriert haben. Diese stellt Ihnen als Fahrzeughalter/Fahrzeughalterin eine sogenannte Verlusterklärung Damit dürfen Sie eine Woche lang auch ohne Fahrzeugschein Auto fahren.
- Neuen Fahrzeugschein beantragen:
Den neuen Fahrzeugschein sollten Sie sofort beantragen. Bei Ihrer Zulassungsstelle geht das am schnellsten, gegebenenfalls noch am selben Tag, wenn Sie alle Unterlagen mitbringen. Wird ein Ersatzschein beantragt, muss der Halter persönlich bei der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Versicherung abgeben (das ist ein Formular) oder eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorlegen.
Sollte Ihr alter Fahrzeugschein doch wieder auftauchen, müssen Sie ihn bei der Zulassungsbehörde abgeben. Dort wird er entwertet, da grundsätzlich nur ein gültiger Fahrzeugschein vorliegen darf.
Denkbar ist ebenso, dass der Fahrzeugschein versehentlich beschädigt wurde, beispielsweise gelocht oder beschnitten. Oder er fiel einem umgekippten Getränk zum Opfer. Sind die Daten nicht mehr lesbar, müssen Sie ebenfalls das Dokument ersetzen.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassungsstelle:
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- Fahrzeugbrief; Zulassungsbescheinigung Teil II
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung (= Prüfbericht im Original)
- gegebenenfalls die eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben
- gegebenenfalls eine formlose Verlusterklärung
- gegebenenfalls Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- Eventuell eine Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters, falls eine andere Person die Zulassungsstelle aufsucht, um die Neubeantragung durchzuführen. Das ist nicht bei allen Zulassungsstellen möglich.
Wenn Sie für den Antrag auf Ersatz in der Zulassungsstelle alle erforderlichen Unterlagen beisammen haben, wird Ihnen der Ersatzschein meistens sofort ausgestellt.
Fahrzeugschein verloren - Auto geleast oder finanziert
Wenn Sie den Fahrzeugschein für ein geleastes oder kreditfinanziertes Auto verloren haben, ist die Neubeschaffung etwas aufwendiger. Denn die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt meist entweder bei der kreditgebenden Bank oder bei der Leasinggesellschaft. Hier müssen Sie sich eine Einverständniserklärung ausstellen lassen und mit zur Zulassungsstelle nehmen.
Fahrzeugschein verloren - Firmenwagen
Für einen Ersatz-Fahrzeugbrief eines Firmenwagens ist zusätzlich der Nachweis über die Gewerbeanmeldung beziehungsweise ein Handelsregisterauszug mitzubringen.
Verlust im Ausland
Auch bei Fahrten ins Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er verloren oder wird er gestohlen, müssen Sie den Verlust bei der örtlichen Polizei melden. Lassen Sie sich eine polizeiliche Bescheinigung ausstellen. Diese benötigen Sie für eine eventuelle Fahrzeugkontrolle und für die Neubeantragung des Fahrzeugscheins. Den Antrag auf Ersatz des Fahrzeugschein können Sie nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland stellen.
Kosten für den Ersatz
Die Ausgaben für einen neuen Fahrzeugschein fallen je nach Bundesland, Behörde und Aufwand unterschiedlich hoch aus. Ein neuer Fahrzeugschein kann zwischen 10 und knapp 50 Euro kosten. Obendrauf können zusätzliche Kosten für die eidesstattliche Erklärung kommen. Im Schnitt fallen um die 30 Euro Gebühr bei der Zulassungsstelle an. Manche verlangen auch keine Gebühr.