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  • Sechs Kinder mit Fußball liegen auf einer Sommerwiese

    Brauchen Kinder eine Unfallversicherung?

Dresden, 04.06.2019 | (ks)
 
Bis aus kleinen Leuten große Leute werden, tragen Eltern eine hohe Verantwortung und haben manch schlaflose Nacht. Behütet, sicher und unversehrt sollen die Kinder heranwachsen. Die größten Gefahrenherde für Kinder und Heranwachsende sind Unfälle. Das geht aus einer GfK-Studie von 2012 im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor.
85 Prozent der Eltern fürchten, dass ihre Kinder Opfer von Verkehrsunfällen werden. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus: Nur 14 Prozent aller Kinderunfälle ereignen sich im Straßenverkehr. 82 Prozent glauben dagegen, dass das Unfallrisiko für ihr Kind zu Hause oder im Garten gering ist. Ein Irrtum, wie Zahlen belegen.
 

Die größten Unfallgefahren bestehen zu Hause

Unfallstatistiken zeigen, 60 Prozent aller Kinderunfälle ereignen sich in der Freizeit - viermal mehr als im Straßenverkehr. Stürze, Stöße und das Toben auf dem Spielplatz zählen zu den häufigsten Unfallursachen.
 
 
Bleibt festzuhalten: Kinder in ihrem natürlichen Bewegungsdrang und mit wenig Sinn für Gefahren sind vielfältigen Risiken ausgesetzt. Obwohl Eltern ihren Nachwuchs mit Argusaugen behüten – hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht.
 

Private Unfallversicherung schützt vor finanziellen Belastungen

Sollte ein Unfall passieren, sind Kinder in Tageseinrichtungen und Schulen durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Für die Freizeit gilt das nicht. Hier greift nur eine private Kinder-Unfallversicherung. Sie versichert Unfälle, die sich im Straßenverkehr, im Haushalt und Garten, bei Spiel und Sport ereignen. Führt ein Unfall zu dauerhaften Gesundheitsschäden, sorgt die Police für eine finanzielle Entlastung unter anderem in Form von Invaliditätsleistungen und Unfallrenten.
 

Infektionen durch Insekten sind eingeschlossen

Was weniger bekannt ist, aber gerade bei Kindern ein wichtiger Faktor: Obwohl man von einer Unfallversicherung spricht, deckt ein solcher Vertrag meist auch Gesundheitsschäden ab, die durch den Stich oder Biss von Insekten, zum Beispiel Zecken, verursacht wurden.
 

Preiswerter Schutz schon für die Kleinsten

An eine Kinderunfall-Absicherung sollte man frühzeitig denken, zumal der Schutz günstig ist. Wie die GfK-Erhebung zeigt, sind über 50 Prozent der verunglückten Kinder jünger als sechs Jahre. Eltern können ihre Kinder auch in der eigenen Unfall-Police als Familientarif einschließen lassen. Ebenso können Großeltern für ihre Enkelkinder eine Unfall-Versicherung abschließen.
 

Was deckt die gesetzliche Unfallversicherung ab:

Tageseinrichtungen
    • Kleinkinder sind während des Besuchs einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Die Tageseinrichtungen müssen staatlich anerkannt sein und der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern dienen. Hierzu zählen Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagesstätten.
    • Kinder sind auch während der Betreuung durch geeignete Tagespflege-Personen versichert. Geeignet heißt: das zuständige Jugendamt hat dies entsprechend festgestellt.
    • Kinder sind in diesen Einrichtungen bei allen mit der Betreuung verbundenen Aktivitäten und auf den dafür notwendigen Wegen versichert. Beispielsweise zählen hierzu auch Aktivitäten der Tageseinrichtungen außerhalb der Öffnungszeiten oder an anderen Orten, wie Wanderungen, Ausflüge, Besichtigungen, Sportfeste, Feiern, Theaterbesuche.
Schulen
    • Für Schulkinder und junge Leute gilt der gesetzliche Unfallschutz für den Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule. Hierzu zählen die Zeiten während des Unterrichts, in den Pausen und bei Schulveranstaltungen wie Ausflügen, Wandertagen oder Klassenfahrten sowie Tätigkeiten der Schülermitverwaltung.
    • Schutz gilt auch für die Teilnahme an schulischen Arbeitsgemeinschaften und Betreuungsmaßnahmen unmittelbar vor oder nach dem Unterricht sowie der Besuch von Interessen- oder Förderungsgruppen.
    • Es zählen die Wege zwischen Wohnung und Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet wie Sportplatz oder Museum dazu.
Zu beachten ist:
  • Nicht versichert sind prinzipiell private Unterbrechungen der Wege zur Einrichtung oder zurück nach Hause (Einkauf), Umwege aus privaten Gründen oder private Aktivitäten auf dem Gelände der Tageseinrichtung.
    Für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Unfallkassen der Bundesländer zuständig.

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