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  • Mann fasst sich beim Joggen ans Knie

    Damit Sie beim Stolpern nicht über die Bedingungen Ihrer Unfallversicherung stolpern

Dresden, 04.02.2021 | (ks)
 
Der Weg zum Weinregal im Keller kann tückisch sein, wenn man im Halbdunkel über die vergessene Werkzeugkiste stolpert und unvermittelt wie ein nasser Sack zu Boden geht. Kleine Ursache, schmerzhafte Wirkung und im schlimmsten Fall bleibt ein dauerhafter Gesundheitsschaden. Haben Sie eine private Unfallversicherung?
 
Eine Unfallversicherung schützt Sie und Ihre gesamte Familie weltweit und rund um die Uhr. Erforderlich ist sie vor allem für Sport und Freizeit, wo weder für Sie noch für Ihre Kinder der gesetzliche Unfallschutz greift. Einfach googeln und irgendeine Police abschließen ist nicht ratsam. Denn ein guter Schutz liegt im Detail und Details stehen in den Versicherungsbedingungen. Doch Hand auf Herz, wer liest die schon?
 
Unfallversicherungen leisten bei dauerhaften Gesundheitsschäden durch ­– wie der Name sagt – Unfälle. Wichtig ist zu prüfen, was die Versicherung in den Vertragsbedingungen als einen Unfall definiert beziehungsweise welche Ereignisse und Verletzungen sie in den Unfallbegriff einschließt.
 

Was definieren die Unfallversicherungsbedingungen als Unfall?

Das ist in den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) klar definiert:
 
"Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet."
 

Erweiterter Unfallbegriff

Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
 
    • ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk.
    • Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt. Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
 
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Muskeleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
 

Gesundheitsschäden, die strenggenommen kein Unfall sind

Ohne äußere Einwirkung verursachte Gesundheitsschäden, darunter Krankheiten und Gebrechen, fallen nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen im Regelfall nicht in den Versicherungsschutz einer Unfallversicherung. Meniskus, Bandscheiben oder die Leisten sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden auch sie vom erweiterten Unfallbegriff erst mal nicht erfasst.
 
Versicherer und Versicherte haben oft ein unterschiedliches Verständnis des Unfallbegriffes. Versicherte werten Ereignisse wie einen Meniskusriss beim Freizeitsport sehr wohl als Unfall, da sie einen Körperschaden erlitten haben. Deshalb ist es wichtig, dass im erweiterten Unfallbegriff der Versicherungsbedingungen die sogenannten Eigenbewegungen inbegriffen sind.
 

Was sind Eigenbewegungen?

Es kommt gar nicht so selten vor, dass unfallbedingte Verletzungen weder aus einem äußeren Einfluss noch aus einer besonderen Kraftanstrengung heraus resultieren.
 
Das sind typische Alltagssituationen wie beispielsweise:
 
  • man knickt beim Aussteigen aus dem Auto mit dem Fuß um,
  • bekommt einen Leistenbruch beim Anheben eines Möbelstückes,
  • streckt sich als Tennisspieler um einen Ball zu erreichen,
  • knickt als Fußballspieler ohne Einwirkung eines Gegenspielers um und reißt sich das Kreuzband,
  • verkraftet der Meniskus die Belastung des Skifahrens nicht oder manchmal reicht für seine Verletzung ein einfaches In-die-Hocke-Gehen,
  • stolpert beim Wandern unvermittelt über eine Wurzel und hat einen Bänderriss.
 
Diese Verletzungen haben ihre Ursache in einer Eigenbewegung. Dabei handelt es sich um eine von einer Person selbst ausgeführte oder ausgelöste Bewegung. Das heißt, eher reflexhafte, ungeplante Ausgleichsbewegungen durch ein unvorhergesehenes Ereignis.
Umfasst eine Unfallversicherung keine Verletzungen aus einer sogenannten Eigenbewegung, sind landläufige Verletzungsarten nicht versichert. Die Erweiterung des Unfallbegriffes ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal eines leistungsstarken Produkts. Die schließt auch Unfallfolgen infolge eines Herzinfarktes, Schlaganfalles oder in Folge einer Bewusstseinsstörung mit ein.

Fazit:

Ein umfassender Unfallschutz ist sinnvoll und empfehlenswert, selbst für alle, die weniger sportlich sind. Denn in Deutschland erleiden jährlich rund acht Millionen Menschen einen Unfall. Rund 40 Prozent der Deutschen sind unfallversichert. Die Mehrheit lebt ohne Schutz. Ein gutes Produkt zahlt Ihnen im Schadenfall jedoch nicht nur vereinbarte Leistungen, sondern hilft Ihnen auch dabei, schnell wieder gesund zu werden.
 
Besprechen Sie am besten mit einem Experten, wie ein individueller Unfallschutz für Sie und Ihre Familie gestaltet werden kann. Er kann sie auch beraten, was bei Vorerkrankungen zu beachten ist.
 

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