Auch das Jahr 2025 bringt zahlreiche Neuerungen, die (fast) alle Bürgerinnen und Bürger in verschiedenen Bereichen betreffen. Im Februar werden zudem alle Bürgerinnen und Bürger an die Wahlurnen gerufen, um einen neuen Bundestag zu wählen. Welche weiteren Neuerungen und Projekte sich daraus im Laufe des Jahres ergeben (könnten), wird sich zeigen. Im Folgenden haben wir die wichtigsten Änderungen aufgelistet, die bereits in Kraft getreten sind.
Zwei Fazits vorweg: Es wird ein spannendes Jahr und vieles ist noch ungewiss. Für die meisten Haushalte wird es 2025 finanzielle Be- und Entlastungen geben. Rechnet man diese gegeneinander auf, kann je nach Einkommen, Haushaltstyp, Kinderzahl und persönlichem Lebensstil ein kleines Minus in der Haushaltskasse bleiben.
Soziales und Vorsorge
Krankenversicherung wird teurer
Viele dürften den entsprechenden Brief von ihrer Krankenkasse bereits erhalten haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 1,7 auf 2,9 Prozent. Diesen können die Kassen selbst festlegen. Es wird also viele Kassen geben, die mehr als 2,9 Prozent verlangen. Der allgemeine Beitragssatz bleibt bei 14,6 Prozent. Auch die private Krankenversicherung wird teurer. Für rund zwei Drittel der Versicherten steigen die Beiträge um durchschnittlich 18 Prozent.
Beitrag zur Pflegeversicherung steigt
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist zum Jahreswechsel um 0,2 Prozentpunkte angehoben worden. Kinderlose müssen in diesem Jahr 4,2 Prozent (2024: 4,0 Prozent) ihres beitragspflichtigen Einkommens an die Pflegeversicherung zahlen. Für Eltern gilt ein nach der Kinderzahl gestaffelter Beitrag. Er reicht von 3,6 Prozent (bisher 3,4 Prozent) bei einem Kind bis zu 2,6 Prozent bei fünf und mehr Kindern.
Mehr Geld für Pflegeleistungen
Zum 1. Januar steigen aber auch alle Leistungen der Pflegekasseum 4,5 Prozent. Dies betrifft die häusliche Pflege sowie die teil- und vollstationäre Pflege. Beispiele für den Pflegegrad 3: Das Pflegegeld steigt von 573 Euro auf 599 Euro monatlich. Die Pflegesachleistung steigt von 1432 Euro auf 1497 Euro.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen in den Zweigen der Sozialversicherung
Vor allem Gutverdiener werden weniger Netto vom Brutto haben. Denn die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG)* steigen im Jahr 2025 in allen Sozialversicherungszweigen deutlich an. Sie liegen in
der Renten- und Arbeitslosenversicherung: bei 8050 Euro monatlich (jährlich: 96 600 Euro) einheitlich für Ost und West (2024: 7550 Euro West; 7450 Euro Ost)
der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: bundesweit bei 5512 Euro monatlich (2024: 5175 Euro)
*Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, biszu welchem Höchstbetrag das Einkommen eines Beschäftigten beitragspflichtig ist. Die deutlichen Anhebungen im Jahr 2025 ergeben sich aus den inflationsbedingt starken Lohnzuwächsen des Jahres 2023 von durchschnittlich 6,44 Prozent.
Höhere Altersvorsorge möglich
Von der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) profitieren Sie bei der geförderten Altersvorsorge. So können bis zu acht Prozent der aktuellen BBG steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei in eine betriebliche Altersvorsorge (baV) investiert werden. Heißt, für Einzahlungen bis zu 644 Euro im Monat müssen keine Steuern und bis zu 322 im Monat keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Bei der Basis-Rente („Rürup-Rente“) sind seit 2023 100 Prozent der Einzahlungen im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. 2025 steigt dieser Höchstbetrag auf 29.344 Euro. Für Ehegatten verdoppelt er sich. Zu den Sonderausgaben zählen auch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen.
Mit dem im Jahr 2024 verabschiedeten Wachstumschancengesetz wird der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung unter anderem bei der Basisrente bis zum Jahr 2058 gestreckt. Ursprünglich sollte die volle Besteuerung bereits ab 2040 erfolgen. Dadurch ergeben sich für alle Steuerpflichtigen, die bis 2058 in Rente gehen, höhere Rentenfreibeträge. Damit wird die Basisrente steuerlich noch attraktiver.
Das Wohngeld erhöht sich
Durch die im Wohngeldgesetz festgelegte Dynamisierung erhalten Anspruchsberechtigte ab dem 1. Januar 2025 einen höheren Betrag. Das Wohngeld-Plus steigt im Durchschnitt um rund 15 Prozent. Die Erhöhung soll die steigenden Mieten und die Inflation in den Jahren 2021 bis 2023 ausgleichen.
Aktueller Wohngeld-Plus-Rechner beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Einkommen
Höherer Mindestlohn
2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn um 41 Cent auf 12,82 Euro pro Stunde (brutto). Gleichzeitig steigt die Minijobgrenze von bisher 538 Euro auf 556 Euro brutto. Seit dem Wintersemester 2024/2025 wird ein Minijob nicht mehr auf den Bafög-Bedarf angerechnet. Damit haben Schüler und Studierende laut Minijobzentrale keine finanziellen Nachteile, wenn sie sich neben Schule oder Studium etwas dazuverdienen. Die Grenze für einen sozialversicherungspflichtigen Midijob liegt 2025 bei einem Einkommen von 556,01 Euro. Die Obergrenze von 2000 Euro bleibt.
Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April 2025 wird die Einkommensgrenze für den Bezug für Elterngeld als Familienleistung für Paare und Alleinerziehende auf 175.000 Euro (bisher 200.000 Euro) herabgesetzt. Wer mehr verdient, bekommt diese Leistung nicht.
Steuern
Änderungen aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz
Das Steuerfortentwicklungsgesetz soll 2025 steuerlich für mehr Netto vom Brutto sorgen. Trotz Ampel-Aus wurden einige Änderungen 2024 noch beschlossen. Hier die wichtigsten Eckdaten:
Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt im Jahr 2025 auf 12.096 Euro.
Die Eckwerte des Einkommensteuertarifs mit Ausnahme der sogenannten "Reichensteuer" wurden zum Ausgleich der kalten Progression um 2,6 Prozent verschoben. Das bedeutet, dass Löhne und Gehälter nicht höher besteuert werden, wenn ihre Erhöhung lediglich die Preissteigerung (Inflationsrate) ausgleicht. Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wurde für 2025 auf 39.900 Euro angehoben.
Gleichzeitig wird auch der Kinderfreibetrag um 30 Euro auf 3336 Euro pro Elternteil angehoben. Zudem wurde das Kindergeld von bisher 250 Euro zum 1. Januar 2025 um 5 Euro auf 255 Euro pro Kind und Monat erhöht.
Weil die Werte seit 1935 unverändert geblieben waren, kippte das Bundesverfassungsgericht 2018 die Grundsteuer. Es folgte eine umfassende Reform. Zunächst ermittelten die Finanzämter neue Grundbesitzwerte, unter anderem mit Bodenrichtwerten und Gebäudewerten. Anschließend ergingen die Bescheide über den Grundsteuermessbetrag.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in Sachsen nach dem Bundesmodell in leicht abgewandelter Form. Wie im Saarland werden in Sachsen lediglich eigene Steuermesszahlen festgesetzt. Die Berechnungsformel lautet: Grundbesitzwert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer. Im Jahr 2025 verschicken die Finanzämter die neuen Steuerbescheide. Da die Grundsteuer auf die Nebenkosten umgelegt werden kann, wird es auch für Mieter zu Mehrbelastungen oder Kostensenkungen kommen.
Das Sammelsurium der folgenden Änderungen ist für Sie im Jahr 2025 vielleicht auch relevant oder zumindest interessant.
Tanken und Heizen wird teurer
Der 2021 von der Bundesregierung eingeführte CO₂-Preis (= Abgabe auf fossile Brennstoffe) steigt 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Unternehmen geben die gestiegenen Kosten üblicherweise an die Verbraucher weiter. Damit verteuern sich Heizöl, Erdgas, Flüssiggas Benzin und Diesel. An der Zapfsäule dürfte sich dadurch laut Experten der Preis für einen Liter Benzin um ca. 4,3 Cent und für Diesel um 4,7 Cent erhöhen. Die Bundesregierung selbst geht von einer Erhöhung für beide Kraftstoffarten von um die drei Cent aus. Ob ein staatliches Klimageld für alle Bürgerinnen und Bürger zum Ausgleich der gestiegenen Energiekosten kommen wird, hängt von der nächsten Bundesregierung ab.
Die elektronische Patientenakte kommt
2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) schrittweise für alle Versicherten eingeführt. Ab März 2025 ist sie bundesweit im Einsatz. Die Krankenkassen informieren ihre Mitglieder per Brief. Wer die ePA nutzen will, benötigt die entsprechende ePA-App seiner Krankenkasse. Wer sie nicht nutzen will, muss bei seiner Krankenkasse widersprechen.
Höhere Brief und Paketpreise der Deutschen Post
Die neuen Preise zum 1. Januar 2025 gelten für zwei Jahre. Beispielsweise kostet:
Ab 2025 ist nach einer EU-Richtlinie USB-C als Ladestandard für Smartphones, Tablets und andere Geräte Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel jedoch erst ab dem Jahr 2026.
Alle Alttextilien müssen in die Altkleidertonne
Alle Alttextilien müssen ab 2025 EU-weit in der Altkleidertonne entsorgt werden, auch wenn sie kaputt oder verschlissen sind.
Die Maut für Österreich wird teurer
Die Skisaison läuft bereits. Österreich-(Durch)Reisende aufgepasst:
Jahresvignette kostet bereits seit 1. Dezember 2024 103,80 Euro (bisher 96,40 Euro)
Tagesvignette ab 2025 9,30 Euro (bisher 8.60 Euro)
Zehn-Tages-Vignette ab 2025 12,40 Euro (bisher 11,50)
Zwei-Monats-Vignette 31,10 Euro (bisher 28,90 Euro)
Dauerstau am Brenner vorprogrammiert
Ab Januar 2025 wird auf der Brennerautobahn gebaut. Die 1,8 Kilometer lange Luegbrücke im Wipptal wird erneuert. Um die alte Brücke zu entlasten, wird jeweils nur eine Fahrspur pro Richtung geöffnet. An besonders stark frequentierten Reisetagen (ca. 170 Tage im Jahr) werden zwei Fahrstreifen geöffnet. Wegen des hohen Verkehrsaufkommens rechnen Automobilclubs mit Dauerstaus. Leider wird dies voraussichtlich noch bis 2030 dauern.
Auch auf der Tauernautobahn A10 (Salzburg-Villach) wird es zumindest bis Juni 2025 zu Staus kommen. Auf einem 14 Kilometer langen Abschnitt werden fünf Tunnel gleichzeitig saniert und der Verkehr entsprechend umgeleitet.
Kommen Sie gut durch das Jahr 2025 und bleiben Sie vor allem gesund.
Ihre Altersvorsorge gestalten Sie individuell und flexibel. Von der späteren Rentenzahlung versteuern Sie nur einen geringen Anteil. Bei Kapitalzahlungen ist die Hälfte der Erträge meist steuerfrei. Da lohnt sich das Sparen.